Zeitumstellung in der Nachtschicht Darf man eine Stunde weniger ...

11 Mär 2024
Zeitumstellung

Ende März wird die Uhr auf die Sommerzeit umgestellt. Die Nacht ist dann eine Stunde kürzer. Was bedeutet das für Menschen, die nachts arbeiten?

Jedes Jahr wird in vielen Ländern zweimal die Zeit umgestellt - auf Sommer- oder Winterzeit. Während die Nacht bei der Zeitumstellung auf die Winterzeit eine Stunde länger ist, ist sie bei der Umstellung auf die Sommerzeit eine Stunde kürzer. Die meisten Menschen dürften davon nachts im Schlaf nicht viel mitbekommen. Wer nachts jedoch arbeitet, ist direkt davon betroffen. 

In der Nacht von 30. auf 31. März 2024 werden die Uhren von 2 Uhr auf 3 Uhr auf die Sommerzeit umgestellt. Die Nacht ist dementsprechend eine Stunde kürzer. Was bedeutet das für die Nachtschicht? 

Was passiert, wenn man während der Zeitumstellung arbeitet?

Wer während der Zeitumstellung auf Sommerzeit arbeitet, verliert sozusagen eine Stunde. Und tatsächlich ist die Nachtschicht dann laut haufe.de meist einfach eine Stunde kürzer. 

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Video: dpa

Maßgeblich dafür, ob die verlorene Stunde nachgearbeitet werden muss oder nicht, ist grundsätzlich die tarifvertragliche, betriebliche oder arbeitsvertragliche Regelung. Meist gibt es eine solche zur Zeitumstellung aber nicht. Daher gilt in der Regel, dass die weniger gearbeitete Stunde während der Umstellung auf Sommerzeit auch nicht nachgearbeitet werden muss. Laut der DGB Rechtsschutz GmbH entfällt die Pflicht zur Arbeitsleistung bezogen auf die Stunde zwischen 2 und 3 Uhr am 31. März 2024 ersatzlos. 

Übrigens: Wer Kinder hat und diese auf die Zeitumstellung vorbereiten möchte, sollte einiges beachten.

Sommerzeit: Wie wird man bei Zeitumstellung bezahlt?

Menschen, die in der Nacht von 30. auf 31. März 2024 arbeiten, verlieren aufgrund der Umstellung auf Sommerzeit eine Stunde Arbeit. Wirkt sich das auch auf die Bezahlung aus? Laut haufe.de ist auch hier wieder der Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag maßgeblich. 

In der Regel gilt: Der Wegfall einer Arbeitsstunde hat bei Menschen mit einem festen Monatsgehalt keine Auswirkungen auf die Bezahlung. Anders sieht es aus, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Stunden bezahlt werden. Dann wird die weggefallene Stunde auch nicht vergütet. Der DGB Rechtsschutz GmbH zufolge gilt in beiden Fällen außerdem, dass die Nachtschichtzulage für die weggefallene Stunde entfällt, da diese "eine tatsächliche Erschwernis ausgleichen sollen", die eben nicht besteht, wenn nicht gearbeitet wurde. 

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