Dürfen Klimaaktivisten nach Bali fliegen?

Klima-Kleber auf Bali

Zwei Klimaaktivsten bleiben einem Gerichtstermin fern, um nach Bali zu fliegen. "Als Privatleute, nicht als Klimaschützer", erklärt die Organisation Letzte Generation.

Der ökologische Fußabdruck zweier Klimaaktivsten, die mit dem Flugzeug nach Bali gereist sind, lässt in Deutschland die Wogen hochgehen. SN/adobe stock Der ökologische Fußabdruck zweier Klimaaktivsten, die mit dem Flugzeug nach Bali gereist sind, lässt in Deutschland die Wogen hochgehen.

In Deutschland gehen die Wogen hoch: Zwei Aktivisten, eine junge Frau und ein junger Mann, sollten zu einer Gerichtsverhandlung, nachdem sie eine Straße blockiert hatten. Doch statt dem Prozess beizuwohnen, flogen sie nach Bali.

In der Debatte darum, ob Klimaschützer denn Fernreisen mit dem Flugzeug unternehmen dürfen, beklagt die Klimaschutzbewegung Letzte Generation Doppelmoral. Man könne nachvollziehen, dass es negative Gefühle auslöse, wenn Protestierende der Letzten Generation in ein Flugzeug stiegen, teilte die Organisation am Donnerstag mit. Doch es sei auch Doppelmoral, etwa als "Klimakanzler" den Ort Lützerath abzubaggern.

Diskussion um Klimakleber im Bali-Urlaub

Ausgelöst hatte die Debatte ein Bericht der "Bild"-Zeitung vom Mittwoch, wonach die beiden Klimaaktivisten in Stuttgart vor Gericht hätten erscheinen sollen, weil sie vergangenen Herbst gemeinsam mit weiteren Aktivisten eine Bundesstraße blockiert und sich dort festgeklebt hätten. "Öl sparen statt Öl bohren" stand auf dem Transparent, das das Pärchen mit zu der Aktion gebracht hatte. Statt wie andere Mitangeklagte zu dem Gerichtstermin zu erscheinen, seien die zwei nach Bali geflogen und hätten dadurch rund 7,9 Tonnen CO2 verursacht, rechnete die Zeitung vor.

In den sozialen Medien war daraufhin eine heftige Diskussion entbrannt. Auch einzelne Politiker hatten sich kritisch zu Wort gemeldet. Ein Sprecher der Letzten Generation verteidigte den klimaschädlichen Ausflug der Aktivisten nach Bali gegenüber "Bild" mit den Worten: "Sie haben den Flug als Privatleute gebucht, nicht als Klimaschützer. Das muss man auseinanderhalten können."

Lebensumstellung sei keine Voraussetzung für den Protest

Der Tonfall in der nachfolgenden offiziellen Stellungnahme der Organisation war ein anderer: Individuelles Verhalten sei nicht unwichtig. Sich politisch gegen den Klimakollaps zu engagieren und dabei das eigene Leben umzustellen, gehe oft Hand in Hand. Solch eine Lebensumstellung sei aber keine Voraussetzung für den Protest. Die beiden seien außerdem nicht nach Bali, sondern nach Thailand geflogen, um dort "viele Monate zu bleiben", hieß es von der Letzten Generation. Ihr Fernbleiben sei mit dem Gericht abgesprochen worden.

Das zuständige Amtsgericht bestätigte zwar, dass die beiden vor dem Verhandlungstermin mitgeteilt hätten, nicht erscheinen zu können. Der Richter habe sie aber dennoch nicht von ihrer Verpflichtung entbunden. Während auf die Aussage der Zeugin verzichtet werden könne, erhalte der Angeklagte nun einen Strafbefehl.

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