Handwerkerbonus ab 15. Juli 2024 beantragbar

Die Bundesregierung hat bereits im Frühjahr 2024 beschlossen, durch den Handwerkerbonus einen wichtigen konjunkturellen Impuls zu setzen, der die Schaffung von leistbarem Wohnraum verbessert  und den Zugang zu Eigentum erleichtert.

Handwerkerbonus 2024 - Figure 1
Foto Österreichische Volkspartei

Mit dem Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützt und gleichzeitig Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche geschaffen werden. Es werden gleichzeitig  wichtige Sanierungsimpulse gesetzt, um bestehenden Wohnraum zu verbessern und zu ökologisieren, sowie der Bauwirtschaft einen wirtschaftlichen Aufschwung zu geben.  Ein positiver Effekt wird in der Auftragslage in der Bauwirtschaft erwartet, welche 2023 im Vergleich zum Vorjahr einen Auftragsrückgang von 27 Prozent verzeichnete. Demnach ist auch von einem Anstieg an Beschäftigungsverhältnissen auszugehen. 

Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher:

„Der Handwerkerbonus ist ein wichtiger Beitrag, um die Bauwirtschaft anzukurbeln und Handwerksbetriebe zu unterstützen. Durch die gezielte Förderung von Arbeitsleistungen im Wohn- und Lebensbereich schaffen wir Anreize für Investitionen und tragen zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum bei. Der Bonus wird nicht nur Handwerksbetriebe unterstützen, sondern selbstverständlich auch dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern und die Konjunktur zu stützen. Um sicherzustellen, dass keine Investitionen zurückgehalten werden, wird der Bonus rückwirkend auf alle Leistungen ab dem 1. März 2024 zur Verfügung stehen. Ab 15. Juli 2024 kann man den Handwerkerbonus bei der Bundesbuchhaltungsagentur beantragen.“

Was wird gefördert? 

- Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw. 

- Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.

- Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.

- Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Pro Kalenderjahr gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung. 

- Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.  

Wie beantrage ich den Handwerkerbonus? 

- Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. 

- Die Beantragung erfolgt online über die Website, die in den kommenden Wochen online gehen wird. 

- Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums (BMAW).

- Über eine Antragsmaske müssen folgende Daten bekannt gegeben werden: Name, Adresse, IBAN, Rechnung. 

- Die Identifikation des Antragsstellers erfolgt mittels ID Austria oder durch das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises. 

- Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert. 

- Es wird auch möglich sein, in Vertretung für andere Personen den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen. Außerdem wird es auch institutionelle Hilfestellungen für jene Personen geben, die ihren Antrag nicht online einbringen können.  

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