Gericht gibt Entscheidung im Fall Fritzl erst nächste Woche bekannt

17 Tage vor

Fritzl bei seiner Anhörung im Jänner 2023. APA / Helmut Fohringer

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Foto DiePresse.com

Josef Fritzl wurde erneut vor Gericht angehört. Die Entscheidung, ob er aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug entlassen wird, folgt schriftlich. Denn die Richterinnen müssen sich noch umfassend beraten.

Josef Fritzl ist am Dienstag in Krems erneut angehört worden. Eine Entscheidung über die mögliche Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug gab es nach dem Termin nicht. Diese werde im Laufe der nächsten Woche schriftlich ergehen, hieß es seitens des Landesgerichts Krems.

Schauplatz der nicht-öffentlichen Anhörung war am Dienstagnachmittag die Justizanstalt Stein. Der Drei-Richterinnen-Senat müsse sich aufgrund der vorliegenden Sach- und Rechtslage untereinander noch „umfassend beraten“, sagte Ferdinand Schuster, der Sprecher des Kremser Landesgerichts. Daher ergehe der Beschluss schriftlich.

Wagner: Fritzl ist „nicht mehr gefährlich“

Dass die Entscheidung nicht umgehend verkündet worden war, bezeichnete Verteidigerin Astrid Wagner in einem Medienstatement als „ungewöhnlich“, aber „nachvollziehbar“. Es sei schließlich ein „umfangreiches und bedeutsames Verfahren“. Die Juristin selbst geht fest davon aus, dass Fritzl in den Normalvollzug verlegt wird. „Das ist ein erster und sehr wichtiger Schritt auf dem Weg in die endgültige Entlassung aus der Freiheitsstrafe.“

Zu Wort war bei der Anhörung unter anderem die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner gekommen. „Sie hat bestätigt, dass es einen massiven demenziellen Abbau gegeben hat, der die ursprünglich gefährliche Person in sich begraben hat“, sagte Wagner und sprach von einer „Wesensveränderung“. Der 89-Jährige sei „nicht mehr gefährlich, das ist heute so gesagt worden, wörtlich und mehrmals“.

Josef Fritzl sei nach der Anhörung zunächst verwirrt, aber auch dankbar gewesen. „Jetzt ist er sehr erleichtert“, konstatierte Wagner. Für Fritzl bzw. seine Rechtsvertretung sowie für die Staatsanwaltschaft steht nach der Entscheidung des Drei-Richterinnen-Senats wieder die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen. Bis zur Rechtskraft des Beschlusses muss der 89-Jährige jedenfalls in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleiben.

Maßnahmenvollzug

Der Begriff sorgt oftmals für Ratlosigkeit, da man sich fragt, von welcher geheimnisvollen „Maßnahme“ denn die Rede sei. Kurze Antwort: Gemeint ist eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Wer also im Maßnahmenvollzug angehalten wird, befindet sich einfach gesagt in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung. Eine Unterbringung ist unbefristet. Es muss aber regelmäßig geprüft werden, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Eine Maßnahme ist wohlgemerkt keine Strafe. Aber es besteht die Möglichkeit, über Täter sowohl eine Unterbringung als auch eine Haftstrafe zu verhängen, Beispiel: Josef Fritzl.

Ziel: Vorzeitige Entlassung

Der zu lebenslanger Haft Verurteilte war bereits im Jänner dieses Jahres angehört worden. Das Landesgericht Krems entschied damals, dass er bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen wird. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat dieses Urteil im März aber wieder aufgehoben. Deshalb stand der 89-Jährige am Dienstag erneut vor Gericht.

Die Anhörung vor einem Drei-Richterinnen-Senat des Straflandesgerichts Krems soll der erste Schritt in Richtung Freiheit sein. Fritzl hofft, dass er zunächst aus der geschlossenen psychiatrischen Abteilung (Maßnahmenvollzug) in die Normalhaft überstellt wird. Der zweite Schritt soll dann eben eine vorzeitige Beendigung des Gefängnisaufenthalts sein. Vorzeitig deshalb, weil Fritzl die Höchststrafe, lebenslange Haft, erhalten hat. Auch bei dieser Sanktion kann man einen Antrag auf vorzeitige bedingte Entlassung stellen (dies frühestens nach 15 Jahren). Durchschnittlich sitzen zu lebenslanger Haft Verurteilte aber 23 Jahre im Gefängnis. Das Unterfangen dürfte demnach schwierig werden. (APA/red.)

Der Fall Fritzl

Der in Amstetten (NÖ) geborene Josef Fritzl (Jahrgang 1935) arbeitete für eine Betonbaufirma. 2008, als seine Taten aufflogen, ging er in die Kriminalgeschichte ein. Er hatte seine Tochter in einem selbstgebauten Verlies 24 Jahre gefangengehalten. Und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Drei Kinder holte er ans Tageslicht und gab sie als Findelkinder aus. Ein Kind starb in Gefangenschaft.

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