Signa-Gründer René Benko stellt Insolvenzantrag

7 Mär 2024

René Benko hat am Donnerstag einen Antrag auf Insolvenz am Innsbrucker Landesgericht eingebracht. APA/HELMUT FOHRINGER

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Foto DiePresse.com

René Benko stellt beim Landesgericht Innsbruck einen Antrag auf Insolvenz. Er reagiert damit auf einen entsprechenden Antrag der Finanzprokuratur gegen ihn.

Nach dem tiefen Fall seines Signa-Imperiums ist auch Firmengründer René Benko in Finanznöten. Der Unternehmer hat am Donnerstag einen Antrag auf Insolvenz am Innsbrucker Landesgericht eingebracht. Das Landesgericht Innsbruck bestätigte der „Presse“ auf Anfrage, dass es einen Eigenantrag auf Insolvenz des Unternehmers René Benko gibt, über den noch entschieden werden muss. Zuerst hatte die „Kronen Zeitung“ über den Sachverhalt berichtet. Laut einer Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck dürfte die Entscheidung des Insolvenzrichters entweder am Freitag oder zu Beginn kommender Woche erfolgen. 

Bei dem von Benko am Dienstagabend eingebrachten Antrag handelt es sich jedoch nicht um einen Antrag auf Insolvenz als Privatperson, sondern auf Insolvenz des Einzelunternehmers René Benko. Allerdings haftet Benko mit seinem ganzen Privatvermögen für allfällige Passiva aus seiner Tätigkeit als Einzelunternehmer. Ob der jetzige Insolvenzantrag somit auch eine Aussage darüber gibt, wie es um die privaten Finanzen von Benko bestellt ist, ist somit etwas unklar.

René Benko reagiert damit auf einen Insolvenzantrag der Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich gegen ihn. Dieser Antrag der Finanzprokuratur soll sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von drei Millionen Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Die dritte Million des in Tranchen geflossenen Betrags soll bereits von dritter Seite gekommen sein. Zudem soll es auch noch offene Forderungen der Finanz gegen Benko geben. Kolportiert wird hier eine Summe von zwei Millionen Euro.

Doch was ist die Logik dahinter, auf den Antrag der Finanzprokuratur mit einem eigenen Antrag zu reagieren? „Taktisch könnte dahinterstecken, dass ein Konkursverfahren abgewendet und ein Sanierungsverfahren eröffnet wird“, sagt dazu Gerhard Weinhofer vom Gläubigerschutzverband Creditreform. Auch bei den bereits in die Insolvenz geschlitterten Signa-Gesellschaften gab es immer den Versuch, möglichst ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung zu schaffen. Bei der Signa-Holding wurde die Eigenverwaltung inzwischen jedoch bereits entzogen. Bei den beiden wichtigsten Gesellschaften Signa Prime und Signa Development steht eine Entscheidung darüber, ob der Sanierungsplan von den Gläubigern akzeptiert wird Mitte März an.

Insolvenztagsatzung bereits Mitte Februar erfolgt

Die Insolvenzeröffnungstagsatzung am Landesgericht Innsbruck fand dabei Mitte Februar statt. Die Frist für das Vorlegen weiterer Unterlagen lief am vergangenen Dienstag ab, das Insolvenzgericht wollte daher dieser Tage über den Antrag der Finanzprokuratur entscheiden.

Die nicht öffentliche Verhandlung Mitte Februar hatte rund eine Stunde gedauert. Benko selbst musste dabei nicht anwesend sein und war auch nicht erschienen. In der Tagsatzung sollte die Sachlage bzw. die Vermögenssituation erörtert werden. Die Benko-Seite werde jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen, hatte es damals im Vorfeld geheißen. Nach der Tagsatzung wollten weder das Gericht noch die Vertreter Benkos ein Statement abgeben.

Die Kreditschützer hatten im Vorfeld erwartet, dass die Entscheidung über den Insolvenzantrag mehrere Wochen in Anspruch nehmen werde. Angesichts des nun gestellten Eigenantrags könnte dies nun wesentlich schneller erfolgen. (mad/jaz)

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