Gericht René Benko ist zahlungsunfähig

8 Mär 2024

René Benko stellt vor der Verfahrenseröffnung auch einen Insolvenz-Eigenantrag als Einzelunternehmer. APA / dpa / Marcel Kusch

Rene Benko - Figure 1
Foto DiePresse.com

Einst auf der Reichenliste Österreichs zu finden, eröffnet nun das Landesgericht Innsbruck ein Insolvenzverfahren über den Signa-Gründer.

Wien. Das Landesgericht Innsbruck hat am Freitag über die Zahlungsfähigkeit von René Benko entschieden. Der Insolvenzantrag wurde von der Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich gegen den Signa-Gründer persönlich eingebracht. Das Verfahren bezieht sich auf sein Beratungsunternehmen und das gesamte Privatvermögen.

Der Antrag soll sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von drei Millionen Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe.

Der durch die Signa-Pleite in schwere Bedrängnis geratene Tiroler hatte bei der nicht öffentlichen Verhandlung in seiner Heimatstadt im Februar nicht anwesend sein müssen und war wenig überraschend auch nicht erschienen.

Benko hatte auch Eigenantrag auf Insolvenz gestellt

Vor der Eröffnung des Verfahrens hatte Benko selbst am Donnerstag „als Unternehmer“ einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Als Einzelunternehmer haftet Benko nicht nur mit dem Betriebsvermögen, sondern auch mit seinem privaten Vermögen unbeschränkt für die Schulden seines Unternehmens. Es handelt sich hierbei also nicht um ein Privatinsolvenz.

Bisher war der einstige Immobilientycoon von den Insolvenzen der Signa-Gruppe nur mittelbar betroffen durch die seiner Familie zuzurechnenden Privatstiftungen, die Anteile an mehreren Gesellschaften im Signa-Imperium halten. Selbst in der Signa-Holding hatte er schon seit Jahren keine offizielle Rolle mehr.

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