"Pharmahure": Felix Baumgartner muss Florian Klenk 5.000 Euro ...

14 Tage vor
Prozess

Der Weltallspringer darf den Journalisten nicht "fester Trottel" und "Pharmahure" nennen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig

Felix Baumgartner Florian Klenk - Figure 1
Foto derStandard.at

ABD0060_20240415 - WIEN - ÖSTERREICH: 'Falter'-Chefredakteur Florian Klenk und Anwalt Alfred J. Noll am Montag, 15. April 2024, anl. der Verhandlung gegen Felix Baumgartner wegen Paragraf 6 Mediengesetz (Tatbestand der üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung oder der Verleumdung) am Landesgericht in Wien. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER

Wien – Felix Baumgartner darf den Journalisten Florian Klenk nicht "fester Trottel" und "Pharmahure" nennen. Das Landesgericht für Strafsachen in Wien verurteilte den Weltallspringer zu einer Entschädigung von 5.000 Euro. Baumgartner muss das Urteil veröffentlichen, das ursprüngliche Posting löschen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mehr lesen
Die beliebtesten Nachrichten der Woche