"Pharmahure": Felix Baumgartner muss Florian Klenk 5.000 Euro ...
Der Weltallspringer darf den Journalisten nicht "fester Trottel" und "Pharmahure" nennen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig
ABD0060_20240415 - WIEN - ÖSTERREICH: 'Falter'-Chefredakteur Florian Klenk und Anwalt Alfred J. Noll am Montag, 15. April 2024, anl. der Verhandlung gegen Felix Baumgartner wegen Paragraf 6 Mediengesetz (Tatbestand der üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung oder der Verleumdung) am Landesgericht in Wien. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER
Wien – Felix Baumgartner darf den Journalisten Florian Klenk nicht "fester Trottel" und "Pharmahure" nennen. Das Landesgericht für Strafsachen in Wien verurteilte den Weltallspringer zu einer Entschädigung von 5.000 Euro. Baumgartner muss das Urteil veröffentlichen, das ursprüngliche Posting löschen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.