EU-Sammelklage in Österreich: Bitte warten… | SA | 23 03 2024 | 11 ...

23 Mär 2024
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EU-Sammelklage in Österreich: Bitte warten…

23. März 2024, 11:40

Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich verfügen über eine Vielzahl an Rechten, die unter anderem im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) festgelegt sind. In der Praxis kann man von diesen Rechten aber kaum Gebrauch machen, es fehlt an effektiven Möglichkeiten, diese gerichtlich durchzusetzen, kritisieren Juristinnen und Juristen.
Da es sich in vielen Fällen um Bagatellschäden mit geringen Schadenssummen handelt, ist der Gang zu Gericht oft wenig empfehlenswert. Anwalts- und Gerichtskosten können rasch ein Vielfaches des eigentlichen Schadens ausmachen.

Sammelklagen sind ein wirksames Instrument, wenn es darum geht, finanzielle Schäden, die Verbraucherinnen und Verbraucher durch illegale Geschäftsmethoden erlitten haben, abzugelten. Als Vorbild gilt hier vielen Fachleuten die USA. In Österreich können nur speziell autorisierte Verbände wie die Arbeiterkammer (AK) und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) solche Klagen einbringen, der Zugang für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Sammelklage ist stark eingeschränkt. Betroffenen müssen sich einer solchen Klage außerdem aktiv anschließen, was in der Regel nur wenige tun. Selbst wenn es zu Rückzahlungen kommt, können Unternehmen also damit rechnen, einen Großteil des zu Unrecht erwirtschafteten Gewinns behalten zu können - anders als in den USA, dort werden bei positivem Ausgang alle Betroffenen entschädigt. Darüber hinaus müssen Organisationen wie der VKI in der Regel zunächst eine Verbandsklage führen, bei der ausgelotet werden kann, ob eventuell Rückzahlungsansprüche bestehen. Es sind also meist mehrere Verfahren notwendig, um die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher durchsetzen zu können. Dieser Zustand belastet Verbände wie Gerichte gleichermaßen.

Die Europäische Union hat eine Richtlinie für Verbandsklagen erlassen, die das Potential hat, die Rechtsdurchsetzung deutlich zu vereinfachen. Beispielsweise könnten die Gerichte Verstöße gegen das Konsumentenrecht ahnden und gleichzeitig eine Wiedergutmachung anordnen, etwa in Form von Schadenersatzzahlungen. Österreich hätte diese Richtlinie bis Ende 2022 umsetzen müssen, hat das aber bis heute nicht getan. Die Bundesregierung ist seit gut 450 Tagen in Verzug, es gibt noch nicht einmal eine entsprechende Regierungsvorlage. Die Verbraucherverbände behelfen sich derweil mit diversen Krückenlösungen und müssen (ebenso wie Verbraucherinnen und Verbraucher) darauf warten, bis Bewegung in die Sache kommt.

AK-Erfolg: Zahnversicherung verweigert Zahlung
Ein Oberösterreicher schloss bei der Ergo-Versicherung eine private Zahnersatzversicherung ab. Fünf Tage später empfahl ihm seine Zahnärztin eine Krone, die er auch einsetzen ließ. Als er die Rechnung über rund 1.000 Euro einschickte, wollte die Versicherung jedoch nicht zahlen. Auf einem Röntgenbild von einem Kontrollbesuch vier Monate zuvor sei bereits zu erkennen gewesen, dass der Zahn eine Krone brauche, argumentierte die Ergo. Erst nach Intervention der Arbeiterkammer Oberösterreich entschied sich die Versicherung doch zur Leistung.

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