Gericht Benko: Bruchteil der Forderungen anerkannt

7 Tage vor

Gericht

Am Landesgericht Innsbruck hat Mittwochvormittag die Prüfungstagsatzung im Konkursverfahren gegen Signa-Gründer Rene Benko begonnen. Der Immobilieninvestor erschien dabei selbst vor Gericht. Der Insolvenzverwalter erkannte von den insgesamt zwei Milliarden Euro an angemeldeten Forderungen „nur“ 47 Millionen Euro an.

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Foto ORF Tirol

Online seit gestern, 10.40 Uhr (Update: gestern, 19.46 Uhr)

Der Unternehmer gab sich vor den zahlreichen anwesenden Journalisten, Fotografen und Kamerateams schweigsam. Fragen wollte er nicht beantworten, sondern eilte in Begleitung seines Anwalts in den Gerichtssaal.

Die Verhandlung war weder öffentlich noch medienöffentlich. Der Unternehmer selbst hätte zu dieser Verhandlung in seiner Heimatstadt nicht persönlich erscheinen müssen, für den Untersuchungsausschuss in Wien hatte sich Benko allerdings wegen des Gerichtstermins in Innsbruck entschuldigen lassen.

Es war der erste öffentliche Auftritt Benkos seit der finanziellen Schieflage der Immobiliengruppe und den Insolvenzen zahlreicher Signa-Gesellschaften.

Zwei Mrd. Euro an Forderungen angemeldet

Nach der Verhandlung erklärte Masseverwalter Andreas Grabenweger, dass von 30 Gläubigern rund zwei Mrd. Euro an Forderungen geltend gemacht wurden. 47 Mio. Euro davon wurden anerkannt. Die restlichen rund 1,95 Mrd. Euro wurden hingegen bestritten.

Wie der Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) ausführte, behaupten diese Gläubiger – zusammengefasst und vereinfacht dargestellt –, dass Benko in den vergangenen Jahren trotz der Tatsache, dass er keine gesellschaftsrechtlichen Funktionen ausgeübt hat, wesentliche Entscheidungen in den Gesellschaften der Signa-Gruppe getroffen habe.

Gläubigern steht separater Zivilprozess frei

Diese Gläubiger hätten die Möglichkeit, in einem separaten Zivilprozess ihre Ansprüche geltend zu machen beziehungsweise einzuklagen, erklärten Grabenweger sowie die beiden Gläubigerschutzverbände KSV1870 und Alpenländischer Kreditorenverband (AKV) Europa. Der KSV1870 sprach allerdings in dem Fall von einem hohen Prozessrisiko im Sinne hoher Gerichtskosten.

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Rene Benko erschien in Begleitung seines Anwalts Georg Eckert Unterlagen können noch nachgereicht werden

Der Masseverwalter betonte, dass aber noch eine Reihe von Unterlagen nachgereicht werden könnten bzw. nachzureichen seien. Würden diese als ausreichend befunden, könnten entsprechende Forderungen von Gläubigern auch noch nachträglich anerkannt werden.

Der überwiegende Teil der angemeldeten und vom Insolvenzverwalter teilweise bestritten gebliebenen Forderungen stamme von Gläubigern der Signa-Gruppe, die nunmehr ihre Forderungen auch gegen Benko persönlich geltend machen, verlauteten die Gläubigervertreter.

Insolvenzrichter Hannes Seiser

Das Konkursverfahren bezog sich auf das Beratungsunternehmen Benkos und sein gesamtes Privatvermögen, auch jenes im Ausland. Ebenjenes Beratungsunternehmen wurde allerdings im Laufe der rund einstündigen Tagsatzung „geschlossen“, wie die Kreditschützer mitteilten.

Das Unternehmen habe in der Vergangenheit Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Signa-Gruppe unterhalten. Benko habe dadurch rund 200.000 bis 300.000 Euro jährlich erwirtschaften können. Aufgrund der finanziellen Situation würde all das aber auf Eis liegen, es gebe aktuell keine Aufträge. Daher der Beschluss auf Schließung des Unternehmens.

Benko derzeit „unselbstständig“ tätig

Benko sei derzeit „unselbstständig“ tätig, hieß es. Er sei bei einer Gesellschaft „aus der Sphäre der Laura-Privatstiftung-Gruppe“ beschäftigt, einer Stiftung benannt nach Benkos Tochter. An Aktiva sollen derzeit noch rund 1,2 Millionen Euro bei Benko vorhanden sein, hieß es gegenüber der APA.

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Foto ORF Tirol

Benko verfüge in Österreich aktuell weder über Liegenschaftsvermögen noch über Beteiligungen. Mit Ausnahme einer „nicht werthaltigen Beteiligung“ sollen hierzulande auch keine Treuhandschaften vorliegen, so der AKV Europa. Zudem soll er auch nicht Begünstigter der Laura Privatstiftung und der insolventen Familie Benko Privatstiftung sein. Dasselbe gelte für die zwei in Liechtenstein ansässigen Stiftungen.

Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger muss derzeit das Vermögen von René Benko erheben

Aufgabe des bestellten Masseverwalters Andreas Grabenweger ist es nun, Benkos mögliches Vermögen oder Vermögensverschiebungen im Sinne der Gläubiger festzustellen. Benko selbst gab am Mittwoch kein öffentliches Statement ab. Er zeige sich in dem Konkursverfahren bisher aber „sehr kooperativ“, die „Zusammenarbeit“ sei sehr gut, erklärte Insolvenzverwalter Grabenweger. Und der Immobilieninvestor habe auch weiterhin „volle Transparenz“ versprochen.

Verfahren könnte noch Jahre dauern

Mit einem entsprechenden Vermögensverzeichnis habe Benko als Schuldner erklärt, sämtliche Vermögenswerte angegeben und nichts verheimlicht zu haben. Das Verzeichnis sei eine Grundlage, abseits davon würden aber selbstverständlich auch Geschäftsunterlagen, Verträge, Bankkonten usw. geprüft, um auf allfällige weitere Vermögensbestandteile zu stoßen, betonte Grabenweger.

Dazu würden auch „konsequent Informationsquellen im In- und Ausland verwertet“. Wie lange das Konkursverfahren andauern werde, sei derzeit nicht abschätzbar, es würden jedenfalls „Wochen und Monate penibler Kleinarbeit“ warten. Mit schnellen Ergebnissen sei nicht zu rechnen, ließ der Insolvenzverwalter wissen. KSV1870-Leiter Schaller rechnete gegenüber der APA damit, dass dies alles wohl noch Jahre dauern werde. Es sei denn Benko stelle einen Antrag auf Entschuldung und legen einen Sanierungsplan vor, etwa mit einer Quote von 20 Prozent.

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