Kommentar zum Bundesfinanzhof-Urteil: Der "Soli" ist eine Mogelpackung
Solidaritätsbeitrag Eine Mogelpackung
Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig, noch. Anfällig für Beschwerden und Klagen ist der "Soli", weil er nicht hält, was einst versprochen wurde, meint Silke Hellwig.
Ein Ehepaar aus Aschaffenburg hat gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler gegen die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags geklagt. Beim Bundesfinanzhof sind sie gescheitert.
Jens Büttner/dpa
Könnte man sich eine Steuerpolitik wünschen, wäre sie gerecht, transparent und verlässlich. Wer weiß, ob das Ehepaar aus Aschaffenburg unter diesen Umständen gegen den Solidaritätszuschlag geklagt hätte. Dass der sogenannte Soli vor mehr als 30 Jahren zur Finanzierung der Einheit erhoben wurde, dass er nicht zweckgebunden ist und noch von einem Teil der Bevölkerung zu zahlen ist, macht ihn jedenfalls anfällig für Beschwerden.
Integer tincidunt. Cras dapibus. Vivamus elementum semper nisi. In enim justo, rhoncus ut, imperdiet a, venenatis vitae, justo. Nullam dictum felis eu pede mollis pretium.