Lichttechnik Nachrüst-LED – das sollten Sie wissen

23 Jan 2023

Lichttechnik Nachrüst-LED – das sollten Sie wissen

Was einst Xenonscheinwerfer waren, sind seit einiger Zeit die mit LEDs: ein echte technische Innovation mit deutlichem Sicherheitsgewinn. Seit zwei Jahren gibt auch legale LED-Lampen zum Nachrüsten.

Der vielzitierte Unterschied wie zwischen Tag und Nacht: Links der Scheinwerfer mit serienmäßgem Halogenlicht, rechts mit nachgerüsteter LED-Lampe. Der vielzitierte Unterschied wie zwischen Tag und Nacht: Links der Scheinwerfer mit serienmäßgem Halogenlicht, rechts mit nachgerüsteter LED-Lampe.

(Bild: Osram)

Dem Unternehmen Osram gebührt die Ehre, der Erste gewesen zu sein. Nicht, dass es nicht bereits zuvor sogenannte Nachrüst-LED für Halogenscheinwerfer gegeben hätte – im Gegenteil. Bereits seit vielen Jahren produzieren gefühlt Tausende Anbieter, allen voran chinesische, genau solche Lampen. Ihr „Schönheitsfehler“: Allen mangelt es an einer Zulassung und oft auch an Qualität. Genau diese Lücke füllte Ende 2020 Osram. Die Münchner hatten es als bislang einziger geschafft, eine Zulassung, genauer gesagt eine „Allgemeine Bauartgenehmigung“ für ihre „Night braker LED H7“ zu bekommen. Seitdem erfreut sich die moderne Lampe stark wachsender Beliebtheit – verständlich.

So produziert sie ein bis zu 220 Prozent helleres Licht, als es die gesetzlichen Mindestanforderungen für Halogenlampen vorschreiben, und ist farblich mit Tageslicht vergleichbar. Genauer gesagt: Während eine klassische 55-W-Halogenleuchte einen Lichtstrom von etwa 1.200 bis 1.500 Lumen erzeugt, schafft eine LED-Lampe mit bis zu 3.000 Lumen das Doppelte und mehr – und das Ganze nahezu blendfrei. Das heißt, die zeitgemäße Technologie erhöht die Sichtbarkeit in der Dämmerung und bei Nacht nicht nur, indem sie eine wesentlich höhere Reichweite bietet, sondern auch, indem sie deutlich stärkere Kontraste erreicht. Möglich macht dies das kühl-blaue Licht der LEDs.

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