Ist der Dienstwagen ein Elektro- oder Hybridfahrzeug? Dann können Beschäftigte nicht nur von einer günstigeren Versteuerung des geldwerten Vorteils profitieren, sondern auch von einer steuerfreien Erstattung der Ladekosten - und zwar dann, wenn sie Ihr Fahrzeug zumindest gelegentlich zu Hause aufladen. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.
Um die Abrechnung zu erleichtern, können Arbeitgeber eine Ladekostenpauschale mit dem Gehalt auszahlen. Existiert beim Arbeitgeber keine Lademöglichkeit, dürfen diese monatlich einen Betrag von 70 Euro für reine E-Fahrzeuge steuerfrei erstatten. Bei Hybridelektrofahrzeugen sind es 35 Euro.
Gibt es beim Arbeitgeber eine Lademöglichkeit, reduzieren sich die Beträge auf 30 beziehungsweise 15 Euro. Die Pauschalen gelten nur für Pkw, nicht für E-Bikes oder Pedelecs. Sie gelten auch dann, wenn der Ladestrom zu Hause von der eigenen Photovoltaikanlage (PV-Anlage) kommt.