AUA-Streik kurz vor Ostern? Das kannst du jetzt tun

25 Mär 2024

Veröffentlicht am 25. März 2024, 16:42 / ©Austrian Airlines

Austrian Airlines Streik - Figure 1
Foto 5 Minuten

Österreich

Aufgepasst!

Die Gewerkschaft vida hat angekündigt, dass das Flugpersonal von Austrian Airlines (AUA) möglicherweise streiken wird. Der Streik ist geplant vom 28. März, 0 Uhr, bis zum 29. März, 12 Uhr und soll insgesamt 36 Stunden dauern.

von Amélie Meier

1 Minute Lesezeit(168 Wörter)

Die Austrian Airlines bemüht sich derzeit aktiv, die Beeinträchtigungen für die Fluggäste so gering wie möglich zu halten. „Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihren Flugstatus auf unserer Website, über unsere Austrian App oder mithilfe Ihrer Travel ID (mit Registrierung) zu überprüfen“, heißt es seitens der Fluglinie.

Kostenfrei umbuchen

Für betroffene Fluggäste bietet die AUA bereits jetzt die Möglichkeit, kostenfrei auf Flüge umzubuchen, die von Airlines der Lufthansa Group durchgeführt werden, oder ihren Flug zu stornieren. Der geplante Streik findet im Rahmen von Verhandlungen über die Arbeitsbedingungen und Löhne des fliegenden Personals von Austrian Airlines statt. Die Gewerkschaft vida setzt sich für die Interessen der Arbeitnehmer ein und strebt Verbesserungen in verschiedenen Bereichen an, darunter Gehälter, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen. Der Streikaufruf dient als Mittel, um Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben und die Verhandlungen zu beschleunigen. Insgesamt sind 430 Flüge direkt von der Streikmaßnahme betroffen.

Austrian Airlines Streik - Figure 2
Foto 5 Minuten
Das empfiehlt die Agentur für Passagier und Fahrgastrechte:

In Fällen von Flugannullierung bzw. Flugausfall haben Fluggäste die Wahl zwischen:

der Erstattung des Ticketpreises dem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt einer alternativen Beförderung zur Destination unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt einer alternativen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze

Die Agentur für Passagier und Fahrgastrechte (apf) empfiehlt Passagieren, bei denen keine alternative Beförderung seitens der Fluggesellschaft proaktiv angeboten wird, dringend, zunächst das Unternehmen zu kontaktieren, bevor sie eigenständig Buchungen vornehmen. Sollte es notwendig sein, eigenständig eine alternative Beförderung zu organisieren und zu bezahlen, rät die apf ausdrücklich dazu, alle Rechnungen und Belege aufzubewahren und die Kosten möglichst niedrig zu halten.

Deine Meinung

Der Artikel ist lesenswert

Der Artikel ist informativ.

Der Artikel ist ausgewogen.

Mehr lesen
Ähnliche Nachrichten
Die beliebtesten Nachrichten der Woche