Ein ehemaliger Voestalpine-Manager soll über Jahre die Bilanzen frisiert haben. Als der Stahlkonzern davon erfuhr, schrieb er den Millionenbetrag zwar ab, verschwieg den Vorfall aber sonst. Wann gilt eine Ad-hoc-Pflicht?
Es musste wohl erst zum Personalwechsel kommen, damit der Skandal auffiel. Bis zum Verlassen des Stahlkonzerns Voestalpine im Herbst 2023 hatte ein Geschäftsführer einer deutschen Tochterfirma die Bilanzen seiner Division frisiert – so zumindest der Vorwurf. Im Verdacht steht auch sein Buchhalter. So wurden über eine Dekade lang Fehlbuchungen in der Höhe von 100 Millionen Euro getätigt.
Laut „Presse“-Informationen wurde dabei sehr geschickt gearbeitet, interne Kontrollen wurden bewusst umgangen. Daher fielen die Unregelmäßigkeiten der internen Revision erst im Februar auf. Bis dahin standen die Vorstandsmitglieder um Konzernboss Herbert Eibensteiner völlig im Dunkeln. Die Untersuchungen von externen Wirtschaftsprüfern und Anwälten werden noch mindestens drei Monate laufen. Nach dem Abschlussbericht soll beurteilt werden, ob es zu zivilrechtlichen Klagen oder strafrechtlichen Anzeigen kommen wird. So weit, so gut.
Pflicht zur TransparenzDoch es musste auch entschieden werden, was man mit den neuen Erkenntnissen macht. Schließlich ist Voestalpine in Wien börsenotiert und muss somit strenge Auflagen zur Transparenz erfüllen.