Thomas Schmid bekommt den Kronzeugenstatus im Casag-Verfahren

4 Stunden vor

Der frühere Alleinvorstand der Staatsholding Öbag erhält den Kronzeugenstatus in der Causa Casag. Er muss aber eine Geldbuße von 60.000 Euro sowie eine Teilschadensgutmachung von 200.000 Euro leisten.

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Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid  (c) APA / Max Slovencik

Lange hat es gedauert, nun steht die Entscheidung fest: Der frühere Generalsekretär und Kabinettschef im Finanzministerium, einstige Vertraute von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und ehemalige Alleinvorstand der Staatsholding Öbag, Thomas Schmid, erhält den Kronzeugenstatus zuerkannt. Das gab die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Donnerstag bekannt.

„Aufgrund des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 209a StPO) wurde MMag. Thomas Schmid der Kronzeugenstatus zuerkannt“, heißt es in einer Aussendung. „Dies erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichts der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat.“

Zum zeitlichen Prozedere hält die WKStA fest: Schmid habe im April 2022, im Zuge der Ermittlungen des „Casag-Verfahrens“, den Wunsch geäußert, zu kooperieren. Ab Juni wurde er dann mehrere Tage lang einvernommen. Im Dezember stellte Schmid schließlich den formellen Antrag, Kronzeuge zu werden. „In der Folge wurden die durch die Vernehmungen von Schmid gewonnenen Informationen sowie das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Kronzeugenstatus geprüft“, heißt es weiter. Die Prüfungen sollten bis ins Frühjahr 2024 andauern, bis dann im März ein entsprechender Vorhabensbericht der WKStA an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet wurde. Im Juli folgte ein weiterer Vorhabensbericht mit vom Bundesministerium für Justiz aufgetragenen Ergänzungen.

Schmid muss 260.000 Euro zahlen

Die nunmehrige Entscheidung für die Zuerkennung des Kronzeugenstatus bedeutet für Schmid, dass der 49-Jährige weiterhin zur Aufklärung beitragen und eine Geldbuße von 60.000 Euro sowie eine Teilschadensgutmachung von 200.000 Euro leisten muss. Erfüllt Schmid diese Verpflichtungen, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt.

Im Casag-Verfahren sind jene Ermittlungsstränge zusammengefasst, die sich aus dem Ibiza-Video ergeben haben. Darunter sind etwa die Ermittlungen um diverse Postenbesetzungen bei den Casinos Austria (Casag) und der Öbag sowie die Inseratenaffäre bzw. das sogenannte „Beinschab-Tool“. Dabei sollen durch mit Steuergeld aus ÖVP-geführten Ministerien Umfragen bezahlt worden und in Medien platziert worden sein, von denen Kurz und die ÖVP profitiert haben sollen. (hell)

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