Live ab 9.00 Uhr: Thomas Schmid sagt im Kurz-Prozess aus

11 Dez 2023
Thomas Schmid

Ex-Kanzler Sebastian Kurz wird falsche Beweisaussage rund um die Staatsholding Öbag vorgeworfen – er bestreitet. Heute wird deren Ex-Chef als Zeuge befragt. Im Vorfeld belastete Thomas Schmid seinen einstigen Vertrauten schwer. „Die Presse“ berichtet live aus dem Gericht.

Thomas Schmid war einst Generalsekretär im Finanzministerium sowie Alleinvorstand der Staatsholding Öbag und ein sehr enger Vertrauter von Sebastian Kurz. Was die beiden miteinander chatteten – Stichwort: „Ich liebe meinen Kanzler“ und „Kriegst eh alles, was du willst“ –, ist legendär geworden. Dabei lebt der Tiroler mittlerweile gar nicht mehr in Österreich, mit dem früheren Regierungschef und ÖVP-Obmann hat er gebrochen. Der 48-Jährige verfolgt ein neues Ziel: Er will Kronzeuge werden und damit Straffreiheit erlangen. Dafür hat er im Vorjahr rund zwei Wochen lang vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgesagt und Kurz schwer belastet – in anderen Worten: Er legte die Basis für seinen Auftritt im Wiener Straflandesgericht, wo ihn Richter Michael Radasztics heute im Großen Schwurgerichtssaal als Zeuge befragen wird.

Schon im November 2022 war Schmid als Auskunftsperson in den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Causa Ibiza geladen worden. Dort entschlug er sich allerdings am laufenden Band der Aussage. Seither hingegen reichlich Worte für Schmid fand Kurz: Dieser lüge, sobald es um seinen Vorteil gehe, sagte der Ex-Kanzler sinngemäß. Wörtlich ist im Protokoll der WKStA festgehalten: „Was er sagt, ist nicht die Bibel, sondern seine Aussage entspricht in vielen Bereichen nicht der Wahrheit.“

„Nein“ oder „na“?

Doch worum geht es überhaupt? Kurz und seinem früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli wird von den Oberstaatsanwälten Gregor Adamovic und Roland Koch falsche Beweisaussage nach § 288 StGB zur Last gelegt. Konkret sollen die beiden bei ihrer Befragung im U-Ausschuss ihre Rolle rund um Personalentscheidungen bei der Staatsholding Öbag „tatsachenwidrig“ dargestellt haben. Der prägnanteste Vorwurf davon betrifft die Person Thomas Schmid.

So wurde Kurz am 24. Juni 2020 gefragt, ob er in die Entscheidung eingebunden war, dass Schmid Ende März 2019 den Posten als Alleinvorstand bekommt. Kurz antwortete: „Eingebunden im Sinne von informiert, ja.“ Mehr aber nicht. Auf die Frage, ob er mit Schmid nie darüber gesprochen habe, dass er Öbag-Chef werden könnte, sagte Kurz laut Protokoll: „Nein, es war allgemein bekannt, dass ihn (Schmid; Anm.) das grundsätzlich interessiert“. Nach seiner Befragung beantragte Kurz, dieses „Nein“ aus dem Protokoll zu streichen. Auf dem Audiomitschnitt hört sich das „Nein“ wie ein „Na“ an, so die Argumentation. Daher wollte man die Formulierung haben: „Es war ja allgemein bekannt.“ Wie Richter Radasztics dies bewertet, bleibt abzuwarten. Fest steht: Im Protokoll geändert wurde die Passage nicht. Außerdem geht die WKStA davon aus, dass Kurz selbst schon im Sommer 2017 an Schmid herangetreten sei, um ihn einerseits mit der Ausgestaltung der neuen Öbag zu beauftragen und ihm mitzuteilen, dass er ihn dort in der Leitung sehe. Hierzu gibt es auch eine Reihe von Chatnachrichten, die angeführt werden – etwa jene, die mittlerweile schon Berühmtheit erlangt hat – geschrieben von Kurz an Schmid: „Kriegst eh alles, was du willst.“

Kurz und Bonelli weisen die Vorwürfe zurück und plädieren auf „nicht schuldig“. Zugleich räumten sie aber ein, sich schlecht auf den U-Ausschuss vorbereitet zu haben. Denn damals, 2020 auf 2021, habe man alle Hände voll zu tun gehabt, dem Coronavirus Einhalt zu gebieten und Impfstoffe zu besorgen. Das sei ein Fehler gewesen, denn im U-Ausschuss habe eine äußerst feindselige Atmosphäre geherrscht. Beide hätten die Angst gehabt, in Widersprüche und folglich in ein Strafverfahren verwickelt zu werden. Daher hätten sich Kurz und Bonelli gleichsam entschieden, sehr knapp und formell zu antworten.

Welchen kommunikativen Weg Schmid einschlägt, wird sich ab 9:30 Uhr zeigen. Schon jetzt steht fest: Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Liveticker zum Mitlesen:

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