Chronik: Haftstrafe nach Schwindel mit CoV-Tests

11 Jun 2024
ORF.at

Chronik

Weil ein Wiener Unternehmen mit einem großangelegten Schwindel aus der CoV-Pandemie Profit gezogen hat, hat sich nun der Geschäftsführer vor Gericht verantworten müssen. Der Mann wurde zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.

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Das Unternehmen kooperierte ab Frühjahr 2022 mit mehreren Wiener Apotheken und führte Antigen- und PCR-Tests durch, wobei die Daten und Tests zur Auswertung einem Labor übermittelt wurden. Weil 71.128 PCR-Tests zwar abgerechnet wurden, in Wahrheit aber purer Fake waren, hat am Montag der ehemalige Geschäftsführer am Landesgericht die Rechnung präsentiert bekommen.

Der 40-Jährige wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt, sein 38 Jahre alter Cousin, der sich um die IT gekümmert hatte, als Beitragstäter zu 21 Monaten, davon sieben Monate unbedingt. Die 42 Jahre alte Ehefrau des Firmenchefs wurde freigesprochen. Sämtliche Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Firmenchef spuckte teilweise selbst

Bei dem Schwindel wurde sehr kreativ vorgegangen. Es wurden Listen mit angeblich getesteten Personen vorgelegt und abgerechnet, wobei die Adressen und Sozialversicherungsnummern der angeblich Getesteten frank und frei erfunden waren. In den Teströhrchen, die in einem Labor ausgewertet wurden, befanden sich wiederum fingierte Proben. Teilweise soll der Firmenchef selbst gegurgelt und in die Röhrchen gespuckt haben.

Laut Anklage wurde damit zulasten der Stadt Wien bzw. der Republik im Zeitraum April 2022 bis Ende März 2023 ein Schaden von mehr als 700.000 Euro angerichtet. Der Firmenchef bekannte sich nun vor einem Schöffensenat zu einer Summe zwischen 300.000 und 400.000 Euro schuldig. Er werde so etwas nie wieder tun und wolle nun ein Vorbild für seine Kinder sein, beteuerte der 40-Jährige.

Mitangeklagter umfassend geständig

Der mitangeklagte Cousin, der die gefälschten Namenslisten geführt hatte, war umfassend geständig. „Es stimmt alles so, wie es in der Anklage steht“, bekräftigte sein Verteidiger Philipp Wolm. Aufgrund seiner von Anbeginn der Ermittlungen des Bundeskriminalamts an reuigen Verantwortung bekam der 38-Jährige eine teilbedingte Haftstrafe und hat nun gute Chancen, dass er den unbedingten Strafteil im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen kann.

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