Erbstreit um Lugner: Was bekommt Simone? Anwältin klärt auf

7 Okt 2024

Veröffentlicht am 7. Oktober 2024, 20:18 / ©APA/FLORIAN WIESER

Lugner - Figure 1
Foto 5 Minuten

Testamentseröffnung: Wie wird das Lugner-Erbe aufgeteilt?

Wien

Testamentseröffnung

Testamentseröffnung: Wie wird das Lugner-Erbe aufgeteilt?

Heute wurde das Testament von Richard Lugner beim Notar eröffnet. Doch die Verteilung könnte komplizierter und langwieriger werden als gedacht. 5 Minuten hat Anwältin Astrid Wagner gefragt.

von Eva Taumberger

2 Minuten Lesezeit(305 Wörter)

Heute traf sich die Familie von Richard Lugner, um das Testament des Baumeisters zu eröffnen. Witwe Simone und Tochter Jacqueline sind die Hauptpersonen bei der Versammlung, die beim Notar stattfand. Doch die Eröffnung des Testaments dürfte nicht das Ende, sondern erst der Anfang eines langen Prozesses sein. Denn obwohl Lugner sein Vermögen penibel geordnet hinterlassen hat, wird die Verteilung wohl eine Herausforderung für die Familie.

Lugner - Figure 2
Foto 5 Minuten
Verteilung des Vermögens

Das Erbe von Richard Lugner besteht sowohl aus privatem Vermögen als auch aus Stiftungseigentum. Simone und Jacqueline haben das Erbe nur „bedingt“ angetreten, was bedeutet, dass noch geklärt werden muss, was genau zur Erbmasse gehört. Ein überlebender Ehegatte hat einen gesetzlichen Erbanspruch in Höhe von 1/3 der Verlassenschaft. Die bekannte Anwältin Astrid Wagner erklärt im Gespräch mit 5 Minuten: „Simone Lugner steht ein Pflichtteil des Vermögens zu, selbst wenn sie nicht explizit im Testament berücksichtigt wurde, das wären dann 1/6.“

Mögliche Streitigkeiten um das Erbe

Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Auslegung des Testaments kommen, könnte der Prozess in einem außergerichtlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht fortgeführt werden. Wenn dies nicht gelingt, besteht die Möglichkeit, dass eine sogenannte Pflichtteilsklage eingereicht wird. Wagner dazu: „Wenn’s das dann nicht gelingt, dann klagt man.“

Wagner: „Sehe keinen riesigen Kuchen“

Ein wesentlicher Punkt ist die Tatsache, dass ein Großteil von Lugners Vermögen in einer Stiftung verwaltet wird. Diese Stiftung ist nicht Teil des Erbes und könnte den Streit um das verbleibende Privatvermögen komplizierter gestalten. Wagner fügt hinzu: „Grundsätzlich ist es so, dass betuchte alte Herrschaften den Großteil des Kuchens in eine Stiftung verpacken, allerdings sehe ich da keinen riesigen Kuchen.“

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 07.10.2024 um 20:21 Uhr aktualisiert

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