KIM-Verordnung: Strenge Wohnkreditregeln laufen aus

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KIM-Verordnung

KIM-Verordnung

Die KIM-VO (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung), die strenge Regeln für die Vergabe von Wohnkrediten vorgegeben hat, wird im kommenden Jahr auslaufen. Auf Basis der aktuellen Situation sieht das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) bei der Wohnkreditvergabe keine systemischen Risiken für den Bankensektor.

Online seit heute, 17.49 Uhr (Update: 20.00 Uhr)

Die KIM-VO sei effektiv gewesen, der Anteil der ausgefallenen Wohnkredite habe sich stärker reduziert, als es ohne die Verordnung der Fall gewesen wäre, so das Gremium am Montag.

Die positive Entwicklung bei den Kreditausfällen gepaart mit einer besseren Kapitalisierung des Bankensystems habe geholfen, „dass aktuell kein Systemrisiko mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität aus Wohnimmobilienfinanzierung festgestellt werden kann“, teilte das FMSG am Dienstag per Aussendung mit. Und damit sei „gesetzlich ein Auslaufen der Verordnung vorgesehen“. Die Regelung, die Anfang August 2022 eingeführt wurde, war bis zum 30. Juni 2025 befristet.

Aus für KIM-Verordnung steht an

Die KIM-VO (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) soll nach Angaben vom Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) Mitte 2025 auslaufen.

Strenge Vorgaben

Aber auch ohne eine fixe Verordnung erwartet das FMSG, dass die Banken die von der KIM-VO etablierten Kreditvergabestandards künftig einhalten. Um das sicherzustellen, sollen die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und die Finanzmarktaufsicht (FMA) Maßnahmen wie Leitlinien und kapitalbasierte Maßnahmen prüfen. Infrage kämen zusätzliche Kapitalpuffer oder eine Erhöhung der Risikogewichte.

Laut KIM-VO dürfen seit August 2022 Wohnbaukredite nicht mehr länger als 35 Jahre laufen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen, und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens ausmachen.

Verweis auf „weiterhin bestehende wesentliche Risiken“

Generell will sich das Gremium im kommenden Jahr weiter intensiv mit den systemischen Risiken des Immobilienmarktes beschäftigen. Überprüft werden soll unter anderem die Höhe des sektoralen Kapitalpuffers für Gewerbeimmobilienkredite. In seiner Aussendung weist das FMSG „ausdrücklich auf weiterhin bestehende wesentliche Risiken für das Finanzsystem hin – insbesondere im Falle rückläufiger Kapitalquoten kombiniert mit einer möglichen Rückkehr zu nicht-nachhaltigen Kreditvergabestandards und einer Entkopplung der Entwicklung der Immobilienpreise von jener der Einkommen“.

Der antizyklische Kapitalpuffer soll bei null Prozent der risikogewichteten Aktiva bleiben. Mit dem antizyklischen Kapitalpuffer soll laut Definition auf der FMA-Homepage sichergestellt werden, dass die Eigenmittelanforderungen im Bankensektor der makroökonomischen Situation Rechnung tragen. Das heißt, dass in wirtschaftlich guten Zeiten mit einem höheren Puffer Kapital aufgebaut und das Kreditwachstum gedämpft werden soll, während der Puffer in wirtschaftlich schlechteren Zeiten wieder verringert werden kann, um so Kapital freizusetzen und einer Verknappung des Kreditangebots entgegenzuwirken.

Kopf: „Außerordentlich erfreuliches Zeichen“

„Aus Sicht der Wirtschaft ist das ein außerordentlich erfreuliches
Zeichen“, begrüßte der Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), Karlheinz Kopf, das Auslaufen der KIM-Verordnung. Diese habe „in den vergangenen Jahren eine dermaßen hohe Hürde für den Erwerb von Wohneigentum dargestellt, dass der Wohnungsneubau am Zusammenbrechen war“, wie Kopf per Aussendung mitteilte.

Als „überaus erfreulich“ zeigte sich kurz zuvor auch Michael Höllerer, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung in der WKO: „Die ab 2025 erleichterten Möglichkeiten der Wohnbaufinanzierung sind ein wichtiger Impuls für den Erwerb von Wohneigentum und auch für die Belebung des Wohnbaus in Österreich“, so Höllerer, der per Aussendung festhält: „Tatsache ist, dass die Menschen in Österreich auch in der aktuell schwierigen Wirtschaftslage ihren Verpflichtungen aus den Wohnraumfinanzierungen nahezu lückenlos nachkommen.“

„Die überzogenen Richtlinien bei der Kreditvergabe für den Immobilienkauf haben den Eigentumserwerb in Österreich massiv behindert“, teilte Gerald Gollenz, Obmann des WKO-Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, per Aussendung mit. Nun falle ein „wesentliches Hindernis zur Schaffung der eigenen vier Wände“ weg.

„Gute Nachrichricht“ vs. „Unvernünftig“

ÖVP-Finanzminister Gunter Mayr erklärte, dass er nun davon ausgehe, dass „die KIM-Verordnung, wie vorgesehen, mit Ende Juni 2025 auslaufen wird. Das würde zu mehr Flexibilität bei der Vergabe von Wohnkrediten führen und die Schaffung von Eigentum in unserem Land wieder erleichtern.“ Auch mehrere ÖVP-Landeshauptleute begrüßten das im Raum stehende Ende der strengen KIM-Regelungen. Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sprach etwa von einer „guten Nachricht für alle Häuslbauerinnen und Häuslbauer“.

Kritisch äußerte sich die grüne Abgeordnete Nina Tomaselli. „Der Traum vom Eigenheim bleibt den meisten verwehrt, weil seit Jahren die Immobilienpreise davongallopieren. Anstatt sich darum zu kümmern, hat die ÖVP – Land auf, Land ab – lieber den Druck auf die Aufsicht erhöht.“ Das Auslaufen der Verordnung sei „total unvernünftig“ und bringe „hohe Risiken für den Finanzplatz“.

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