Die Asyl-Nachzügler

12 Tage vor

Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) APA / APA / Max Slovencik

Karl Nehammer - Figure 1
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Nachdem sogar die Wiener Roten eine Entlastung wollen, kündigte der Kanzler am Wochenende eine Änderung der Regeln beim Familiennachzug von Flüchtlingen an. Gute Idee! Nur: Warum kommt man da erst jetzt drauf?

An sich klingt das Vorhaben simpel – und durchaus schlüssig: Da der Familiennachzug von Flüchtlingen vor allem in Wien für Überforderung in Schulen und anderswo sorgt, will Kanzler Karl Nehammer „den Zuzug von Familienangehörigen reduzieren“. Und zwar mit „verschärften Kontrollen“. Sprich: Künftig soll öfter als bisher ein DNA-Test angefordert werden, wenn Flüchtlinge von ihrem Recht Gebrauch machen wollen, ihre engen Verwandten nach Österreich zu holen. Zusätzlich wollen die Türkisen die Bestimmungen derart verschärfen, dass eine Art „Selbsterhaltungsfähigkeit“ als Bedingung für Familiennachzug gilt. Derzeit muss man zwar auch ein eigenes Einkommen vorweisen, das kann aber auch die Sozialhilfe sein.

Es dauerte nicht lange, da meldeten sich Koalitionspartner, Opposition, allerhand Asylrechtsexperten und sonstige Kommentatoren zu Wort, dass DNA-Tests ja ohnehin gemacht würden und demnach mit keiner Veränderung der Lage zu rechnen sei. Ebenfalls wurde erklärt, dass eine Job-Pflicht für Familiennachzug im nationalen Alleingang wohl kaum machbar sei. Doch selbst, wenn man all das beiseite ließe und dem Vorhaben völlig wohlwollend gegenüberstünde, es würde immer noch eine andere Frage aufwerfen: Warum erst jetzt?

Wenn es denn so wichtig ist, Familienverhältnisse vor Nachzügen genauer zu kontrollieren, warum hat man das bisher nicht getan? Und wieso wird diese Debatte jetzt – Monate nach den massiven Anstiegen – geführt? Über eine Wohnort-Pflicht für Flüchtlinge in der Sozialhilfe begann im Übrigen auch die Wiener SPÖ erst danach zu reden. Das ist schon einigermaßen erstaunlich, Familiennachzüge fallen nämlich nicht einfach so vom Himmel. Im Jahr 2023 bekamen laut Asylstatistik allein rund 13.000 Syrer rechtskräftig einen Asylstatus in Österreich. Deren Familienangehörige müssen laut Asylamt innerhalb von drei Monaten ihren Nachzug beantragen, wenn sie die Reise ohne zusätzliche Nachweise antreten wollen. Ob die türkise Idee also funktioniert oder nicht – sie ist jedenfalls ein Nachzügler.

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