Berliner Clanchef: Freispruch für Clanchef Abou-Chaker

90 Tagessätze von jeweils 900 Euro muss Arafat Abou-Chaker zahlen. Dazu verurteilten ihn die Richter beim Prozess in Berlin. Von den Hauptvorwürfen aber wurde er freigesprochen.

Der Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker ist am Montag in dem seit dreieinhalb Jahren laufenden Strafprozess gegen ihn vor dem Landgericht Berlin in allen wesentlichen Punkten freigesprochen worden. Er wurde zu 90 Tagessätzen à 900 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er in 13 Fällen Gespräche heimlich mit dem Handy aufgenommen hatte. Das hatte er gestanden. Sein Bruder Yasser Abou-Chaker wurde wegen einer falschen Versicherung an Eides statt verurteilt, aber nicht bestraft. Die beiden anderen mitangeklagten Brüder wurden freigesprochen. Die Staatsanwältin hatte mehr als vier Jahre Haft für Arafat Abou-Chaker gefordert, weil er den Rapper Bushido eingesperrt, bedroht, erpresst und verletzt habe, als dieser sich geschäftlich von ihm trennen wollte.

Die Urteilsbegründung des Richters kam einer Abrechnung mit dem Nebenkläger und wichtigsten Zeugen Bushido gleich. Zunächst erklärte der Richter, dass Abou-Chaker für den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der räuberischen Erpressung hätte erkennen müssen, dass er keine Ansprüche gegenüber seinem damaligen Geschäftspartner Bushido gehabt habe. Der habe aber selbst ausgesagt, dass er davon ausgegangen sei, Zahlungen gegenüber Abou-Chaker leisten zu müssen. Streit habe es lediglich über die Höhe gegeben. Während des Streits soll es laut Bushido Anfang 2018 zu einem Treffen in Abou-Chakers Büro gekommen sein, bei dem er eingesperrt, bedroht, erpresst, beleidigt und verletzt worden sei. Der Richter sagte dazu zunächst, dass nicht nachweisbar gewesen sei, dass Abou-Chaker hätte erkennen können, dass Bushido das Büro verlassen wollte. Im Gegenteil habe ein Zeuge, der bei dem Treffen dabei war, Bushido sogar angeboten, ihn nach draußen zu begleiten. Dieses Angebot habe dieser nicht wahrgenommen.

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