Familienausflug zu Hitlers Geburtshaus in Braunau: Vier Anzeigen

11 Tage vor

Verbotener Gruß

Polizei erwischt posierende Pärchen in Braunau APA/BARBARA GINDL Zwei deutsche Pärchen haben vor dem Hitler-Geburtshaus in Braunau Blumen abgelegt, für Fotos posiert und eine Frau zeigte sogar den Hitlergruß. (ARCHIVBILD)

Veröffentlicht: 22. April 2024 09:07  Uhr

Braunau - Figure 1
Foto SALZBURG24

Vier Anzeigen nach dem Verbotsgesetz gab es am Wochenende für zwei Pärchen in Braunau, die vor Adolf Hitlers Geburtshaus posierten und Blumen ablegten.

Zwei deutsche Pärchen haben am Samstag – der 20. April ist der Geburtstag Adolf Hitlers – vor dem Hitler-Geburtshaus in Braunau Blumen abgelegt, für Fotos posiert und eine Frau zeigte sogar den Hitlergruß. Bei ihren braunen Umtrieben wurden die beiden Schwestern und ihre Lebensgefährten in flagranti von einer Polizeistreife erwischt. Die Exekutive führt alljährlich rund um dieses Datum Schwerpunktaktionen in Braunau durch.

Die 26-Jährige, die den Hitlergruß gezeigt hatte, gab in der Vernehmung an, sie habe diesen nicht ernst gemeint. Wie die Polizei am Montag berichtete, fand sich auf ihrem Handy aber ein Chatverlauf mit ihren Begleitern, der anderes vermuten lässt. Alle vier Personen im Alter von 24 bis 31 Jahren werden nach dem Verbotsgesetz angezeigt.

Kontroversen rund um Hitlers Geburtstag

Adolf Hitler – verantwortlich für den Zweiten Weltkrieg und Holocaust – wurde am 20. April 1889 in Braunau am Inn geboren. Darum ist dieses Datum mit verschiedenen Kontroversen verbunden, insbesondere in Bezug darauf, wie es von verschiedenen Gruppen wahrgenommen und genutzt wird.

Vereinnahmung durch Rechtsextreme: Der 20. April wird oft von rechtsextremen und neonazistischen Gruppen als Anlass genutzt, um Hitler und die nationalsozialistische Ideologie zu verherrlichen. Diese Gruppen organisieren an diesem Tag manchmal Veranstaltungen oder Aktionen, was in Österreich, Deutschland und vielen anderen Ländern aufgrund strenger Gesetze gegen das Verbreiten nationalsozialistischen Gedankenguts und Hassreden verboten ist. Gedenk- und Mahnaktivitäten: Auf der anderen Seite gibt es Initiativen und Veranstaltungen, die sich diesem Datum bewusst widmen, um der Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken und die Erinnerung an die Verbrechen des Dritten Reiches wachzuhalten. Solche Aktivitäten betonen die Wichtigkeit des Erinnerns und des Lernens aus der Geschichte, um die Wiederholung solcher Gräueltaten zu verhindern. Öffentliche und politische Debatte: Der Umgang mit dem Datum führt regelmäßig zu Debatten über die richtige Form des Gedenkens und des Umgangs mit der nationalsozialistischen Vergangenheit Deutschlands. Diskussionen drehen sich oft um die Fragen, wie man einerseits die Erinnerung an die Opfer ehrt und andererseits sicherstellt, dass die nationalsozialistische Ideologie nicht verherrlicht wird.

(Quelle: APA/SALZBURG24)

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