Antonio Rüdiger und DFB gehen juristisch gegen Julian Reichelt vor

26 Mär 2024
Vorwurf der Verleumdung Antonio Rüdiger und DFB gehen juristisch gegen Julian Reichelt vor

Nach einem Instagram-Beitrag zum Ramadan fühlt sich Nationalspieler Rüdiger verleumdet. Mit dem DFB geht er juristisch gegen Ex-Bild-Chef Julian Reichelt vor. Dieser bleibt bei seiner Sichtweise.

Antonio Rüdiger - Figure 1
Foto WESER-KURIER

Antonio Rüdiger nach einerTrainingseinheit der deutschen Fußball-Nationalmannschaft.

IMAGO/Jürgen Kessler

Nationalspieler Antonio Rüdiger (31) und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gehen juristisch gegen den Journalisten Julian Reichelt vor. Rüdiger fühlt sich durch die Kritik des frühreren "Bild"-Chefredakteurs an einem von ihm bei Instagram veröffentlichten Foto zum Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan verunglimpft und verleumdet. Der Fußball-Profi von Real Madrid hat deshalb Strafanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft gestellt, der Verband hat die Angelegenheit bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main gemeldet. Bei der Anzeige geht es um Beleidigung beziehungsweise Verleumdung, verhetzende Beleidigung und Volksverhetzung. Das Rüdiger-Management und bestätigte die Anzeige. Rüdiger selbst wollte sich zu der Angelegenheit nicht äußern.

In seinem Beitrag am 11. März hatte der praktizierende Muslim Rüdiger ein Foto von sich im weißen Gewand auf einem Gebetsteppich gepostet. Der Zeigefinger seiner rechten Hand zeigt in den Himmel. „Möge der Allmächtige unser Fasten und unsere Gebete annehmen“, schrieb Rüdiger als Gruß zum Ramadan. Nach Meinung von Reichelt hat Rüdiger mit dem erhobenen Zeigefinger eine islamistische Geste gezeigt.

Reichelt blieb am Montagabend bei seiner Bewertung der Geste Rüdigers und erklärte auf X (früher Twitter) zudem: „Auch und gerade weil es um einen beliebten Nationalspieler geht, darf man sich nicht einschüchtern lassen. (...) Was Antonio Rüdiger und der DFB hier anwenden, sind Einschüchterungsmethoden.“

Innenministerium schätzt Geste als unproblematisch ein

Das Bundesinnenministerium erklärte laut „Bild“, aus seiner Sicht sei der erhobene Finger „als Glaubensbekenntnis zu verstehen und insofern mit Blick auf die öffentliche Sicherheit als unproblematisch einzuordnen. Dies gilt unabhängig von der Tatsache, dass islamistische Gruppen dieses Symbol vereinnahmen und für ihre Zwecke missbrauchen“.

Bei der Abarbeitung entsprechender Meldungen im Rahmen der Kooperation mit dem DFB prüft die ZIT zunächst eine mögliche strafrechtliche Relevanz der gemeldeten Äußerung und führt, wenn diese gegeben ist, die Ermittlungen zur Identifizierung der Tatverdächtigen. Die ZIT ist erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit. Als operative Zentralstelle bearbeitet die ZIT besonders aufwendige und umfangreiche Ermittlungsverfahren aus verschiedenen Deliktsbereichen, darunter auch Hasskriminalität im Internet.

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