Sonst drohen Strafen - Daran müssen tausende Autofahrer in Wien ...

gestern

Autofahrer müssen jetzt aktiv werden, um rechtzeitig eine Verlängerung ihrer Parkpickerl zu beantragen. Betroffen sind vor allem große Außenbezirke.

Wiener Parkpickerl - Figure 1
Foto Heute.at

50.000 Parkpickerl laufen Ende Februar aus.

Bild: Sabine Hertel/Symbolbild

Ganz Wien ist Kurzparkzone. Nur wer ein Parkpickerl beantragt hat, kann sein Auto länger in den Straßen abstellen. Insgesamt sind 402.000 Wienerinnen und Wiener im Besitz eines Parkpickerls. Es ist mindestens vier Monate und maximal zwei Jahre lang gültig.

Im Februar steht ein großer Schwung an Verlängerungen an. 50.000 Pickerl laufen ab und müssen neu beantragt werden. Wer dies nicht tut und weiterhin in den Kurzparkzonen parkt, riskiert hohe Strafen.

Das musst du tun

Wiener Parkpickerl - Figure 2
Foto Heute.at

Betroffen sind vor allem die großen Bezirke 13, 21, 22 und 23. Die Bezirksämter ersuchen daher all jene, die ab März 2025 ein neues Parkpickerl benötigen, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Der Antrag kann persönlich beim zuständigen Bezirksamt des Hauptwohnsitzes oder mittels Online-Antrag gestellt werden.

Gültigkeit selbst überprüfen

Wer sich unsicher ist, wie lange sein Parkpickerl gültig ist, kann das jederzeit selbst überprüfen: Zu finden einfach über Google-Suche: "Parkpickerl Gültigkeit überprüfen" oder "Amtswege Stadt Wien Parkpickerl Gültigkeit": mein.wien.gv.at/parken/gueltigkeitsabfrage.

Die Bilder des Tages

Wiener Parkpickerl - Figure 3
Foto Heute.at

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Auf den Punkt gebracht
In Wien gilt nun flächendeckend die Kurzparkzone, und nur wer ein Parkpickerl besitzt, kann sein Auto länger abstellen. Im Februar müssen 50.000 Parkpickerl, vor allem in den großen Bezirken 13, 21, 22 und 23, verlängert werden, wobei der Antrag persönlich oder online gestellt werden kann.
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