Vogelgrippe im Bezirk Amstetten: Drei Betriebe betroffen

2 Stunden vor

Die derzeit geltende Sperrzone (Schutz- und Überwachungszone) im Bezirk Amstetten. Laut Schutzzone dürften alle drei betroffenen Betriebe im Bereich der Gemeinden Biberbach, Aschbach und Kematen liegen.

Vogelgrippe Bezirk Amstetten - Figure 1
Foto NÖN.at

Foto: Veterinär-Abteilung Land NÖ

In der Vorwoche meldeten die Behörden den Ausbruch der Vogelgrippe in einem Legehendl-Betrieb im Bezirk. 45.000 Hühner wurden dort, laut Behörde, gekeult. Inzwischen ist ein weiterer Betrieb mit 135.000 Hühnern betroffen und ein Putenmastbetrieb mit 9.000 Tieren.

„Der Ausbruch der Vogelgrippe in drei Geflügelbetrieben im Bezirk Amstetten ist bedauerlicherweise bestätigt worden“, gibt auch die zuständige Landesrätin Susanne Rosenkranz bekannt. Die Keulung von insgesamt 189.000 Tieren wurde von den Behörden angeordnet.

Seitens des Landes Niederösterreich seien alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen worden. Rund um die betroffenen Betriebe seien eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet worden, informierte Rosenkranz. Die Zonen bleiben mindestens 21 Tage bzw. 30 Tage nach Reinigung und Desinfektion der betroffenen Betriebe aufrecht. Innerhalb der Schutzzone (drei Kilometer Umkreis) befinden sich laut Behörde 78 Betriebe, innerhalb der zehn Kilometer-Zone insgesamt 782 Betriebe. Da sind natürlich aber auch solche mit sehr wenigen Hühnern dabei. Vom Gesetz her muss sich jeder Hühnerhalter bei der BH registrieren lassen, auch wenn er nur ein oder zwei Hühner hat.

Bei der Bauernkammer ist man bemüht, den Betrieben zeitnah alle notwendigen Informationen zukommen zu lassen. „Wir hoffen, dass mit den bislang gesetzten Maßnahmen eine Ausbreitung der Seuche verhindert werden kann. Das Problem dabei ist, dass bislang die Ansteckungsherde nicht bekannt und die Verbreitungswege der Vogelgrippe im Bezirk nicht nachvollziehbar sind“, sagt Bezirksbauernkammerobmann Andreas Pum. Die Experten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGES) versuchen dem auf die Spur zu kommen.

Innerhalb der Sperrzone (Summe von Schutz- und Überwachungszone) gilt eine generelle Stallpflicht. Erzeugnisse von nicht betroffenen Betrieben dürfen ebenfalls nicht aus der Sperrzone gebracht werden. „Da kann es aber Ausnahmen geben. Da sind wir gerade dabei, das auszuarbeiten und stehen auch in Abstimmung mit der Bauernkammer“, sagt Gerersdorfer.

Sowohl die Bezirkshauptfrau als auch Kammerobmann Pum betonten, dass die Keulung der 189.000 Hühner und Puten natürlich unter Einhaltung aller vorgegebenen Tierschutzstandards erfolgt. Spezialunternehmen sorgen vor Ort dafür.

Auch beim Land hofft man, die Ausbreitung der Seuche eindämmen zu können: „Ich appelliere dazu an unsere Landwirte in dieser Region, besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein. Sollte es irgendwelche Auffälligkeiten geben, ersuche ich umgehend, die zuständigen Behörden zu informieren“, sagt Rosenkranz.

Für die Sperrzone (Summe von Schutz- und Überwachungszone) gilt im Detail: Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb (auch Schlachtbetrieb) verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden. Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z. B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen, Schuh- und Kleidungswechsel etc.) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren. Alle Fahrzeuge, die einen Geflügel-Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen. Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unverzüglich der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern, dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (aufzustallen). Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt! Seit September 2024 steigen die Fälle von Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) bei tot aufgefundenen Wildvögeln in Österreich und Europa. Es wird empfohlen, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einen möglichen Eintrag der Geflügelpest zu verhindern. Die Geflügelpest ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza-Viren verursacht und durch Zugvögel leicht verbreitet wird. Der Subtyp H5N1 ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und kann in Hausgeflügelbeständen zu großen Verlusten führen. In Österreich wurde noch nie eine Infektion beim Menschen festgestellt.
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