Ursula Haverbeck: 95-jährige Holocaust-Leugnerin zu mehr als ...

Ursula Haverbeck

Das Landgericht Hamburg hat am Mittwoch die bekannte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Ein Berliner Urteil von 2022 in einem separaten Verfahren wird in dieses Urteil einbezogen, erklärte die Vorsitzende Richterin im Berufungsverfahren. Aufgrund mehrjähriger Verfahrensverzögerungen gelten vier Monate bereits als verbüßt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte der inzwischen 95-Jährigen Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Die in Nordrhein-Westfalen wohnende Haverbeck hatte am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins "Panorama" verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.

Haverbeck legte Berufung gegen Urteil ein

Die in rechtsextremen Kreisen populäre Haverbeck war 2015 vom Amtsgericht in Hamburg zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. Zu dem Prozess kam es aber erst neun Jahre später.

Erste Verurteilung Haverbecks 2004

Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit Aussagen von Haverbeck befassen. 2004 wurde die Seniorin erstmals verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Haverbeck saß wegen Holocaust-Leugnung auch bereits mehr als zwei Jahre im Gefängnis. 2022 wurde sie erneut wegen Volksverhetzung von einem Berliner Gericht zu einem Jahr Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Haft trat sie bisher nicht an.

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