Holocaust-Leugnerin Haverbeck: Verurteilt, aber ohne weitere Strafe
Stand: 26.06.24 17:30 Uhr
von Robert Bongen und Julian Feldmann
Das Landgericht Hamburg sprach die heute 95-Jährige der Volksverhetzung in zwei Fällen für schuldig. Sie hatte Anfang 2015 in zwei Panorama-Interviews geleugnet, dass das Konzentrationslager Auschwitz ein Vernichtungslager war. Haverbeck behauptete, dass Auschwitz ein reines Arbeitslager gewesen sei, in dem es keine systematischen Morde gegeben habe. Tatsächlich hatten die Deutschen dort zwischen 1940 und 1945 mehr als eine Millionen Menschen ermordet, vor allem Juden.
Im ersten Prozess zu diesem Fall war Haverbeck Ende 2015 durch das Amtsgericht Hamburg zu einer zehnmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Die Rechtsextremistin legte Berufung gegen das Urteil ein, doch das dann zuständige Landgericht ließ das Verfahren jahrelang liegen. Begründet wurde dies unter anderem mit dringenden Haftsachen, Krankheiten von Prozessbeteiligten und der Corona-Pandemie.
Nun erkannte das Gericht eine "rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung" seitens des Landgerichts, wie die Vorsitzende Richterin bereits am ersten Verhandlungstag feststellte. Daher verkündete die Richterin, die erst seit kurzem mit dem Fall betraut ist, nun ein kurioses Urteil: Unter Einbeziehung einer alten, rechtskräftigen Verurteilung von einem Jahr Haft verurteilt das Landgericht Hamburg Ursula Haverbeck nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Vier Monate gelten wegen der Verfahrensverzögerung bereits als vollstreckt. Die neue Verurteilung hat sich also nicht auf die Höhe der bestehenden Strafe ausgewirkt.
Denn zuletzt hatte das Landgericht Berlin Haverbeck zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt. In dem Berliner Urteil ging es unter anderem um eine Rede im Jahr 2016. Seit 2022 ist das Urteil rechtskräftig, doch Haverbeck wehrt sich seitdem gegen den Haftantritt. Eigentlich sollte sie nun im Juni die Haft im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg im Ruhrgebiet antreten. Nun prüft das Amtsgericht Tiergarten erneut, ob Haverbeck haftfähig ist, wie eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft auf Panorama-Anfrage mitteilte. Das Berliner und das Hamburger Urteil sind nun zusammengezogen worden. Haverbeck kann binnen einer Woche Revision einlegen.
Jahrzehntelange Holocaust-LeugnungSeit 2004 steht die notorische Holocaust-Leugnerin Haverbeck immer wieder vor Gericht. Ab Mai 2018 saß Haverbeck wegen Volksverhetzung eine zweieinhalbjährige Haftstrafe ab. Die Hitler-Verehrerin bestreitet, dass die Nazis in Auschwitz-Birkenau mithilfe von Gaskammern hunderttausende Menschen ermordeten. Auch andere NS-Mordtaten leugnet sie. Und so kommt Haverbeck zu dem Schluss: "Den Holocaust gab es nicht!" Haverbeck ist seit Jahrzehnten in der rechtsextremen Szene aktiv, gründete etwa Vereine, die die Umdeutung der Geschichte zum Ziel hatten. Historisch ist das Unsinn, die Mordtaten der Nationalsozialisten sind belegt. Das deutsche Strafgesetzbuch sieht für die Leugnung von NS-Verbrechen in Form der Volksverhetzung Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.
Im Hamburger Verfahren stellte die Staatsanwältin Haverbeck am ersten Prozesstag nur eine einzige Frage: "Haben Sie Auschwitz jemals selbst besucht?" "Nein", antwortet die Angeklagte. In ihrer Urteilsbegründung betonte die Richterin, dass Haverbeck die Opfer des Nationalsozialismus durch ihre Aussagen erneut gedemütigt und beleidigt habe: "Sie sind so alt geworden, wie Sie sind. Tausende Kinder in Auschwitz durften das nicht."