Wann Tiere alles erben und was die Lex Udo Jürgens besagt

24 Nov 2023

In einem Kärntner Fall erbte ein Tierschutzverein alles, die Enkelinnen bekamen keinen Pflichtteil. Feature: (c) Die Presse (Clemens Fabry)

Udo Jürgens - Figure 1
Foto DiePresse.com

Ein Testament ist schnell errichtet, doch der Teufel steckt auch nach dem Tod im Detail. Vermeintlich enterbte Kinder können trotzdem ein Recht auf Geld haben und umgekehrt die im letzten Willen eingesetzten Personen nichts bekommen.

„Du bist enterbt!“ Dagobert Duck liebt diesen Satz, aber er hat auch nur Neffen und keine Kinder. Denn selbst eine Enterbung bedeutet beim eigenen Nachwuchs noch lang nicht, dass er keinerlei Geld erhält. Wann aber erbt jemand?

Verstirbt jemand ohne letzten Willen, kommt das gesetzliche Erbrecht zum Tragen. Grundsätzlich erben die Kinder. Gibt es einen Ehepartner, erbt dieser ein Drittel und die Kinder zwei Drittel. Ist ein Kind auch schon verstorben, hat aber eigene Nachkommen, erben diese Enkel den Anteil. Gibt es keine Nachfahren, können die Vorfahren bzw. deren Nachkommen (z. B. die Geschwister des Toten) zu dem Erbe kommen. Ein Lebensgefährte erbt kraft Gesetzes bloß, wenn es keine anderen erbberechtigten Verwandten mehr gibt, also nur, bevor das Vermögen an den Staat fällt. Und auch diesfalls erbt ein Lebensgefährte nur, wenn er zumindest die letzten drei Jahre an derselben Adresse wie der Verstorbene gelebt hat. Für unverheiratete Partner kann man aber per Testament Vorkehrungen treffen. In dieses darf man überhaupt einsetzen, wen man möchte.

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