Nach Schuldspruch: Trump mit Haft „einverstanden“ – doch ...

29 Tage vor

Ausland Nach Schuldspruch

Trump mit Haft „einverstanden“ – doch „Öffentlichkeit würde es nicht durchgehen lassen“

Stand: 09:13 Uhr | Lesedauer: 2 Minuten

Trump - Figure 1
Foto DIE WELT

Donald Trump nach seinem Schuldspruch

Quelle: AP/Seth Wenig

Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören

Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

Nach dem Schuldspruch gegen Donald Trump warnt der ehemalige US-Präsident vor einem „breaking point“ für die USA im Falle einer Gefängnisstrafe. Er sei sich nicht sicher, ob die Öffentlichkeit das hinnehmen würde.

Der frühere US-Präsident Donald Trump hätte laut eigener Aussage kein Problem damit, ins Gefängnis zu gehen. „Ich bin damit einverstanden“, sagte Trump in einem Sonntag ausgestrahlten TV-Interview der Sendung „Fox & Friends“ beim rechten TV-Sender Fox News. Für den Fall einer Gefängnisstrafe warnte der 77-Jährige jedoch vor einem „breaking point“ für die USA. „Ich bin mir nicht sicher, ob die Öffentlichkeit das hinnehmen würde.“ Und weiter: „Ich denke nicht, dass es die Öffentlichkeit durchgehen lassen würde. Wissen Sie, es gibt einen Punkt, an dem es zu viel wird.“

Trump - Figure 2
Foto DIE WELT

Trump war vergangene Woche im Prozess um eine Schweigegeldzahlung an eine Pornodarstellerin in allen 34 Anklagepunkten für schuldig befunden worden. Im Kern ging es um die Fälschung von Geschäftsunterlagen. Trump wies die Vorwürfe zurück.

An dieser Stelle finden Sie Inhalte von Drittanbietern

Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

Nach der Verkündung des Strafmaßes am 11. Juli will Trump nach Angaben seiner Anwälte Berufung einlegen. Sollte die Berufung vor den Gerichten des Bundesstaates New York erfolglos bleiben, könnte er bis vor den Obersten Gerichtshof (Supreme Court) ziehen. Trumps Anwälte müssten dann mindestens vier der neun Richter des Gerichts davon überzeugen, seinen Fall anzuhören, und schwere Fehler im Schweigegeldprozess nachweisen. „Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten muss entscheiden“, forderte Trump am Sonntag in den sozialen Medien.

Anwälte sollen nicht beim Richter „betteln“

Er war auch gefragt worden, wie er darauf reagiere, dass ihm nach seinem Schuldspruch wegen der Verschleierung von Schweigegeld an einen Pornostar eine Gefängnisstrafe oder Hausarrest drohen. Er entgegnete, dass einer seiner Anwälte zwar im Fernsehen gesagt habe, dass man „so etwas“ einem ehemaligen Präsidenten nicht antue – Trump habe ihn aber angewiesen, nicht beim Richter „zu betteln“.

Trump-Anhänger in West Palm Beach (Florida)

Quelle: AP/Jim Rassol

Mit dem Schuldspruch ist er der erste Ex-Präsident in der Geschichte der USA, der wegen eines Verbrechens verurteilt wurde. Theoretisch drohen ihm bis zu vier Jahre Haft, doch in ähnlichen Fällen fiel das Strafmaß oft deutlich geringer aus. Auch nach dem Urteil und selbst im Gefängnis könnte Trump weiterhin Präsident werden.

Mehr lesen
Ähnliche Nachrichten