Gedrängelt, rechts überholt, Auto geschnitten: 18.000 Euro Strafe für ...

29 Jan 2023
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Erstellt: 28.01.2023, 16:02 Uhr

Von: Dierk Rohdenburg

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Hohe Strafe vor dem Amtsgericht: Ein 49-jähriger Autofahrer soll 18 000 Euro zahlen.

Hohe Strafe vor dem Amtsgericht: Ein 49-jähriger Autofahrer soll 18.000 Euro zahlen. © dr

Wildeshausen/Harpstedt – Ein 49-jähriger Autofahrer aus Ibbenbüren (Nordrhein-Westfalen) wurde am Freitag vom Amtsgericht in Wildeshausen wegen Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro und drei Monaten Fahrverbot verurteilt.

Der Mann hatte laut Anklage am 5. Juni mit seinem 630 PS starken Mercedes auf der A 1 ein Paar in einem Kia bedrängt, es rechts überholt und war kurz vor dem Fahrzeug wieder nach links eingeschert.

Das hätte beinahe zu einer Kollision des Kia mit der Leitplanke geführt. Der Vorfall soll sich gegen 18 Uhr auf dem Gebiet der Samtgemeinde Harpstedt in Fahrtrichtung Osnabrück auf regennasser Strecke ereignet haben.

Der Angeklagte, der sich selbst verteidigte, war sich keiner Schuld bewusst und sprach von grob falschen Angaben der Zeugen. Er habe die von der Staatsanwaltschaft angebotene Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldzahlung abgelehnt, weil er die Vorwürfe so nicht akzeptieren könne.

Beide Fahrer zeigten „Stinkefinger“

Der Mann schilderte, er sei auf der linken Spur recht zügig in einen Baustellenbereich gefahren, als der Zeuge plötzlich ohne zu blinken von der rechten Fahrspur nach links ausgeschert sei. „Ich musste sofort bremsen, bin dann nach rechts neben das Fahrzeug gefahren“, berichtete er. Ihm sei der „Stinkefinger“ gezeigt worden, worauf er mit gleicher Geste geantwortet habe. Dann habe er beschleunigt, um nach links auszuscheren. Dabei hätten alle Sicherungssysteme des Autos angeschlagen, weil sein Nebenmann offenbar auch beschleunigt habe. Er sei aber am Fahrzeug vorbeigekommen und habe dann die Fahrt zügig fortgesetzt.

Der Vorfall hörte sich in den Schilderungen des Paares aus Visbek ganz anders an. Beide berichteten übereinstimmend, dass sie auf der linken Spur unterwegs gewesen waren. Der Mercedes habe sich mit hoher Geschwindigkeit und Lichthupe bis auf wenige Meter genähert. Dann sei er nach rechts ausgeschert, man sei nebeneinander gefahren und habe sich den „Stinkefinger“ gezeigt. Dann sei der Wagen von rechts knapp vor dem eigenen Fahrzeug, ohne zu blinken, nach links eingeschert. „Ich hatte Todesangst“, berichtete der 37-jährige Visbeker. Er habe stark gebremst und sei fast in die Mittelleitplanke geraten.

Richterin wies begangene Geschwindigkeitsverstöße hin

„Wir waren geschockt“, ergänzte seine 33-jährige Partnerin. Sie habe dann später noch ein Foto von dem Auto vor ihnen gemacht. Ob diese Aufnahme unmittelbar nach dem Vorfall oder wenige Minuten später entstanden ist, darin unterschieden sich die Angaben der Zeugen.

Das hielt der Angeklagte für ein Indiz, dass sie keine klaren Aussagen gemacht hatten. „Die Zeugen haben die Situation subjektiv falsch eingeschätzt“, erklärte er. Es sei durch sein Verhalten zu keiner kritischen Situation gekommen. Der 49-Jährige regte zunächst die Einstellung des Verfahrens an. Darauf ging die Richterin nicht ein, woraufhin der Angeklagte einen Freispruch oder eine Strafe im unteren Rahmen beantragte.

Angesichts von zwei registrierten Geschwindigkeitsverstößen in der jüngeren Vergangenheit stieß der Ibbenbürener bei der Staatsanwältin und der Richterin auf wenig Verständnis. Der Mann war einmal mit 101 Stundenkilometern in geschlossener Ortschaft und einmal mit 113 in einer Tempo-70-Zone geblitzt worden und hatte insgesamt drei Monate Fahrverbot bekommen.

„Ihr Fahreignungsregister spricht Bände“

Die Staatsanwältin beantragte eine Strafe von 9.000 Euro und drei Monate Fahrverbot. Angesichts des hohen Monatseinkommens des Angeklagten verdoppelte die Richterin die beantragte Strafe jedoch. „Ich glaube den Zeugen“, sagte sie. „Die entscheidenden Geschehnisse wurden gleich dargestellt.“ Das Verhalten des Mannes sei „extrem gefährlich gewesen“, er habe rechts überholt und außerdem habe er keine Einsicht gezeigt. „Ihr Fahreignungsregister spricht Bände“, so die Richterin. Und auch die Geschwindigkeitsverstöße habe er bagatellisiert. Das Urteil ist noch nicht rechtsgültig.  

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