Beim Rückwärtsfahren aufpassen: Diese Regeln sollten Autofahrer ...

29 Jan 2023
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Erstellt: 29.01.2023, 06:09 Uhr

Von: Nadja Zinsmeister

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Beim Rückwärtsfahren ist besondere Vorsicht geboten, schnell können Objekte übersehen werden.

Beim Rückwärtsfahren ist besondere Vorsicht geboten, schnell können Objekte übersehen werden. © IMAGO / Westend61 / Zeljko Dangubic

Rückwärtsfahren kann bei Fahrlässigkeit nicht nur schnell zu Unfällen führen, sondern auch zu hohen Geldstrafen. Wann ist Rückwärtsfahren verboten?

München - Im Straßenverkehr ist grundsätzlich immer Vorsicht für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer geboten. Besonders gilt das aber auch beim Rückwärtsfahren, denn hier können schnell Unfälle mit dem Auto passieren. Ein Blick zu wenig in den Rückspiegel, ein anderes Verkehrsobjekt, das im toten Winkel verschwindet, einen Abstand falsch eingeschätzt - die Möglichkeiten für ein unschönes Ende sind vielseitig. Dabei oder genau deshalb gibt es klare Regeln zum Rückwärtsfahren für Autofahrer, die beim nicht Einhalten hohe Bußgelder als Strafe mit sich ziehen können. Besonders für Autobahnen und Einbahnstraßen herrschen strikte Regeln.

Einen Überblick über die Vorschriften beim Rückwärtsfahren bietet beispielsweise die Website bussgeld-info.de. So ist grundsätzlich beim Rückwärtsfahren mit dem Auto immer einer gewissen Sorgfaltspflicht nachzugehen, die beim Missachten Autofahrer 35 Euro Strafe kostet. Sollte der Fahrer dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährden, liegt die Strafe bei 80 Euro. Sollte im Rückwärtsgang sogar ein Unfall verursacht worden sein, zieht das eine Strafe in Höhe von 100 Euro nach sich. Unterdessen herrscht auch oft bei Autofahrern Unklarheit darüber, ob beim Rückwärtsfahren „rechts vor links“ gilt.

Unfall beim Rückwärtsfahren vermeiden: In diesen Situationen ist der Rückwärtsgang erlaubtRückwärtsfahren ist in Situationen erlaubt, in denen keine anderen Teilnehmer im Verkehr behindert und gefährdet werden (z. B. oft in verkehrsberuhigten Zonen)Wenn aufgrund verschiedener Umstände zwei Fahrzeuge ihre Fahrt nicht fortsetzen können, weil sie auf der Straße nicht aneinander vorbeikommen, darf rückwärts gefahren werden, um Platz zu schaffen und die Weiterfahrt für beide Seiten zu ermöglichen.Wenn eine Verkehrssituation das Rückwärtsfahren eines Fahrzeuges erfordert, gilt auch hier an Kreuzungen oder Einmündungen die Vorfahrtsregel rechts vor links - außer sie ist durch ein spezielles Verkehrsschild anders geregelt.Rückwärtsfahren für Autofahrer: In diesen Situationen drohen Bußgelder

Neben den allgemeinen Regelungen gibt es auch konkrete Situationen, in denen Rückwärtsfahren gänzlich verboten ist. Auf Autobahnen und an allgemein unübersichtlichen Stellen im Verkehr ist es demnach gänzlich untersagt. Auch in Einbahnstraßen darf der Rückwärtsgang nicht eingelegt werden, mit Ausnahme zum Ein- oder Ausparken.

Vorsicht beim Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen und auf AutobahnenAuf Autobahnen, deren Ein- und Ausfahrten sowie auf den Seitenstreifen ist das Rückwärtsfahren strengstens verboten und kann schnell gefährlich werden.Auch auf Einbahnstraßen darf der Rückwärtsgang grundsätzlich nicht eingelegt werden. Eine Ausnahme herrscht beim Ein- oder Ausparken in einer Einbahnstraße - das ist erlaubt.

Sollte bei Ein- und Ausfahrten auf Autobahnen trotz Verbots der Rückwärtsgang eingelegt werden, so kann dies Informationen von chip.de zufolge ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro mit sich bringen. Auf dem Seitenstreifen von Autobahnen kann es demnach bis zu 130 Euro kosten und jeweils einen Punkt in Flensburg bringen. Das Einhalten der Regeln kann dabei natürlich nicht nur Geld sparen, sondern besonders helfen, gefährliche Unfälle zu vermeiden. Wer sich detailliert in die Regelungen reinlesen möchte, kann die Gesetzregelungen unter § 9 der Straßenverkehrsordnung nachlesen. (nz)

Im täglichen Straßenverkehr wird gerne mal gehupt. Doch auch der Einsatz der Hupe ist streng genommen nur in zwei Situationen erlaubt.

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