Prinz Laurent will den Zugang zur Sozialversicherung für ...
Prinz Laurent, der übrigens beim Prozessauftakt am Montag selbst nicht im Gerichtssaal anwesend war, erhält vom belgischen Staat eine Dotation von 388.000 € pro Jahr. Knapp 100.000 € davon sind als Gehalt gedacht, und das muss er als Selbständiger auch versteuern. Aber er hat damit keinen Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung für Selbstständige. Und das ist nicht richtig, sagt sein Anwalt Olivier Rijckaert.
Der Prozess bzw. die Klage von Prinz Laurent ist auch für dessen Frau, Prinzessin Claire wichtig, denn sie würde nach dem Tod ihres Gatten quasi ohne jegliches Einkommen und ohne soziale Rechte dastehen, so der Anwalt. Laurent hat deshalb eine Klage gegen das Nationale Institut für die soziale Sicherheit der Selbstständigen (RSVZ) eingereicht, das den Prinzen vor 2 Jahren nicht aufgenommen hat.
Den Anwälten des Instituts zufolge arbeitet Laurent zwar, aber man könne nicht davon ausgehen, dass der Prinz als professioneller Selbständiger angesehen werden könne. Er habe einen besonderen Status, bei dem der Gesetzgeber Laurent bewusst von der Sozialversicherung ausgeschlossen habe. Eine Entscheidung des Gerichts ist für Anfang April vorgesehen.