Zeugen durch, Urteil im Kurz-Prozess wird erwartet

Sebastian Kurz

news/APA/Freitag, 23.02.24, 12:32:49

Im Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat am Freitag der letzte Verhandlungstag begonnen, ein Urteil wird für den Nachmittag erwartet. Zuerst wurden noch zwei Zeugen befragt, darunter Thomas Schmid zu einem Bewerbungsgespräch, bei dem er über Druck durch die Ermittler geklagt haben soll. Schmid widersprach den russischen Zeugen, sie würden die Unwahrheit sagen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sprach von einer "Falle".

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Dem einstigen ÖVP-Chef Kurz wird vorgeworfen, im parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss seinen Einfluss bei Postenbesetzungen für die Staatsholding ÖBAG heruntergespielt zu haben. Mit Kurz am Wiener Straflandesgericht beschuldigt ist dessen damaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli. Beiden drohen wegen falscher Beweisaussage bis zu drei Jahre Haft. Das Medieninteresse an diesem vermutlich letzten Verhandlungstag war wie zu Beginn des Prozesses am 18. Oktober des vergangenen Jahres enorm.

Anklage hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhoben. Als Beweismittel dienen vor allem sichergestellte Chats des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der ÖBAG, Thomas Schmid. Dieser hatte im Zuge seiner Zeugeneinvernahme die beiden Beschuldigten belastet, dem widersprechen Aussagen etwa der ehemaligen Finanzminister Hartwig Löger und Gernot Blümel (beide ÖVP) sowie einiger Aufsichtsräte und -rätinnen der ÖBAG. Auch Kurz und Bonelli beteuerten bis zuletzt ihre Unschuld.

Schmid sah sich zuletzt mit Aussagen zweier russischer Geschäftsmänner konfrontiert, die angeblich ein Bewerbungsgespräch mit ihm geführt haben sollen. Einer der Männer wurde bereits über Zoom aus der österreichischen Botschaft in Moskau befragt. Sein Kompagnon fiel kurzfristig aus. Dieser wurde dann doch am Freitag gleich als erster Zeuge des Tages zugeschaltet.

Der zweite befragte russische Geschäftsmann berichtete das Gleiche wie sein Partner zuvor. Schmid soll bei dem Gespräch in Amsterdam sinngemäß gemeint haben, die WKStA habe ihn unter Druck gesetzt und er habe bei seiner Befragung nicht immer die Wahrheit gesagt – zumindest wenn man dessen Aussagen „analysiert“ und „zwischen den Zeilen liest“. Schmid habe gesagt, die Ermittlungen in Österreich würden sein Leben unkomfortabel machen, da er gegen Kollegen aussagen müsste.

Kontakte zu Kurz‘ Verteidiger Otto Dietrich habe er keine gehabt, beteuerte der Geschäftsmann. Dessen Kollege hatte ja in seiner Befragung angegeben, von Dietrich Hilfe beim Erstellen der eidesstättigen Erklärung bekommen zu haben. Andere Bewerber oder Bewerberinnen für den Job habe es wohl gegeben, Namen offenbarte der Zeuge aber nicht. Dies sei ein „Geschäftsgeheimnis“. Probleme während der Befragung gab es aber auch mit der Übersetzung durch einen Russisch-Dolmetscher.

Weniger Verständnisschwierigkeiten gab es bei der ergänzenden Befragung Schmids via Videoschaltung, der bereits in Wien zwei Tage lang als Zeuge aufgetreten war. Ein befreundeter Banker aus London habe ihm das Bewerbungsgespräch vermittelt, berichtete er. Von Anfang an sei er, Schmid, skeptisch gewesen, da die Ausschreibung doch sehr allgemein gehalten gewesen sei. Der Geschäftsmann habe es eilig mit der Entscheidung gehabt, Schmid hingegen wollte noch die Meinung von Freunden und Bekannten einholen.

Über das Ermittlungsverfahren gegen ihn sei beim Bewerbungsgespräch nicht konkret gesprochen wurden, sagte Schmid auf die Frage von Richter Michael Radasztics – schon gar nicht über angeblichen Druck durch die WKStA, wie es die zwei russischen Zeugen in ihrer Eidesstättigen Erklärung behaupten. Auch die Aussage „Ich bin gut zu den Menschen, die gut zu mir sind“ schloss Schmid, der den Kronzeugenstatus in der Umfrage-Causa der ÖVP anstrebt, aus.

Dass Kurz im Gespräch erwähnt worden sein könnte, schloss Schmid zumindest nicht aus. Auch er äußerte im Rückblick Bedenken darüber, wie das Treffen motiviert war. Dazu habe er aber lediglich „Mutmaßungen“. Immer wieder versuchte danach die Verteidigung, an Schmids Glaubwürdigkeit zu kratzen. Mehrere Fragen ließ Radasztics nicht zu.

Für Wortgefechte zwischen beiden Seiten sorgte ein – letztlich wieder zurückgezogener – Zeugenantrag der WKStA. Kurz‘ Verteidiger Otto Dietrich hätte darüber Auskunft geben sollen, wie er zu den beiden Russen Kontakt aufgenommen hatte und inwieweit er beim Verfassen der „Eidesstättigen“ behilflich war. Dietrich erklärte sich, sprach sich erwartungsgemäß dagegen aus und protestierte gegen die Mutmaßung, bei dem Treffen könnte es sich um eine „Falle“ gehandelt haben.

Nach der Verlesung sollen am Nachmittag die Plädoyers beginnen. Danach folgt aller Voraussicht nach ein Urteil.

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