Stadtverkehr in Klagenfurt: E-Scooter-Fahrern drohen Strafen ...

7 Stunden vor

Die E-Scooter schlagen immer wieder hohe Wellen in der Landeshauptstadt Klagenfurt. Die aktuelle Situation soll sich aber schon bald verbessern.KLAGENFURT. Die Benutzer, aber auch die Vermieter, des nachhaltigen Fortbewegungsmittels E-Scooter stehen in der Kritik. Verkehrsregeln werden nicht beachtet, es wird am Gehsteig oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren und vieles mehr. Zudem sorgten wild geparkte Scooter bis vor kurzem für eine sehr unschöne Optik auf den Straßen. „Wir haben eine Verordnung. Diese besagt, dass die E-Scooter, die falsch abgestellt werden, entsprechend abgestraft werden. Die Betreiber wurden darüber informiert und es wird nun eine App programmiert, mit der wir ganz genau sehen, seit wann ein E-Scooter an einer Stelle steht und von welcher Firma dieses Gerät ist“, sagt die zuständige Verkehrsstadträtin, Sandra Wassermann (FPÖ).

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Foto meinbezirk.at
Rund 600 Leihscooter

In Klagenfurt gibt es aktuell drei Anbieter für Leihscooter. Diese könnten maximal 600 Scooter in Umlauf bringen. "Wir finden die Stückzahlen aktuell ausreichend. Die 'Augen auf'-App, die jetzt integriert wird, ist auch für die Bürger sehr wichtig, da sie so falsch abgestellte E-Scooter jederzeit melden können", berichtet Daniel Sebö, Leiter der Abteilung Straßenbau und Verkehr. Durch die Einrichtung fixer Abstellplätze sieht die Stadt Klagenfurt bereits einen großen Erfolg. "Wir setzen auf einen guten Mix an Mobilität, haben die E-Scooter und Fahrräder zum Ausborgen und vor allem auch die Busverbindungen im Zehn-Minuten-Takt. Das ist mir ein ganz großes Anliegen", betont Wassermann.

Überwachung nachschärfen

Viele Gefahrensituationen entstehen, wenn Radfahrer, E-Scooter-Benutzer und Fußgänger aufeinandertreffen. Immerhin sind die Leihgeräte in Fußgängerzonen auf 8 km/h gedrosselt, im übrigen Stadtgebiet erreichen sie eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h. Verkehrsombudsmann Claus Nunner: "Was die Verkehrssicherheit betrifft, gehört ein Appell an das zuständige Ministerium gerichtet, dass die StVO in diesem Segment adaptiert werden muss." Zudem darf nicht unterschätzt werden, dass es aufgrund der teuren Leihkosten immer mehr private Geräte auf den Straßen gibt, die nicht gedrosselt sind und somit auch schneller fahren können. Laut Auskunft kann auch das Ordnungsamt die ortspolizeiliche Verordnung im Sinne der StVO exekutieren. Aktuell befindet man sich jedoch in einer Übergangsphase, weshalb es meist nur zu Verwarnungen kommt.

Strafen werden folgen

"Grundsätzlich sehen auch wir eine deutliche Besserung der Situation. Das Ordnungsamt ist nur für den ruhenden Verkehr zuständig und kann somit nur in Hinsicht auf unkorrekt abgestellte E-Scooter abstrafen. Wenn z.B. jemand mit dem Gerät am Gehsteig fährt, haben wir keine Handhabung. Anders verhält sich dies in Park- und Grünanlagen, wo wir aufgrund der entsprechenden Verordnung sehr wohl einschreiten und abstrafen können", sagt Wilfried Kammerer, Leiter des Ordnungsamtes Klagenfurt. Die Bevölkerung hat zudem die Möglichkeit, über die Plattform www.klagenfurt.at/escooter jeden falsch abgestellten Scooter zu melden. „Sobald die App in Betrieb geht, wird man auch mit dem Exekutieren der entsprechenden Verwaltungsstrafen anfangen“, ergänzt Nunner. „Wir sind auch eng in Verbindung mit den Sozialverbänden und haben das Thema deshalb auch schon im Gleichstellungsbeirat der Stadt Klagenfurt behandelt. Nun gilt es, die Technik zu optimieren, damit es nicht dazu kommt, dass letztlich Klagenfurt die Entscheidung treffen muss, keine E-Scooter mehr zu haben. Wir haben lange versucht, dies konsensual mit den E-Scooter-Betreibern zu lösen. Das ist uns nicht gelungen, aber auch die Betreiber und Nutzer haben es großteils ignoriert und dadurch kommt es zu gefährlichen Situationen. Die Verkehrssicherheit hat für mich oberste Priorität, hier steht auch die Stadt in der Verantwortung“, so Wassermann abschließend.

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Foto meinbezirk.at

Lage aus Sicht der Exekutive

MeinBezirk fragte auch beim Stadtpolizeikommando nach, wie man die aktuelle Situation sieht. „Von einem sorglosen Umgang mit dem Verkehrsmittel E-Scooter kann nicht gesprochen werden, da diese schon seit einiger Zeit das Stadtbild prägen und somit, wie alle Verkehrsteilnehmer, auch verkehrspolizeilich entsprechend überwacht, aufgeklärt und beanstandet werden. Es ist natürlich jeder E-Scooter-Fahrer angehalten, auch die Bestimmungen der StVO einzuhalten, welche ja eindeutig sind und sozusagen das Miteinander im Straßenverkehr regeln. Neben der Wahrnehmung von Übertretungen im Straßenverkehr im täglichen Streifendienst, werden von uns immer wieder Schwerpunktaktionen eingeplant, um so auch wirksame und Bewusstseins bildende Maßnahmen zu setzen. In letzter Zeit hat sich das Verhalten der E-Scooter-Fahrer gebessert, vor allem was das Fahren auf den Gehsteigen betrifft“, berichtet Ferdinand Pirmann, Chefinspektor des SPK-K.

Strafen und Unfälle

Hinsichtlich der gesetzlichen Regelung, erklärt Pirmann, dass sich „Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften allgemein in der StVO finden und diese großteils auch bei den E-Scooter-Fahrern, analog den Bestimmungen bei den Radfahrern, anzuwenden sind. Hierfür gibt es Organmandate oder Anzeigen mit unterschiedlichen Strafhöhen. Bei Beeinträchtigung durch Alkohol oder Suchtmittel gelten die dafür maßgeblichen Bestimmungen des § 5/1 StVO (0,8 %).“ Eine Statistik zu Strafen von E-Scooter-Fahrern wird laut dem SPK-K nicht geführt, zu den Unfallzahlen hingegen schon. „Im Jahr 2023 wurden 56 Verkehrsunfälle von der Polizei aufgenommen. Es gab dabei 43 leicht und sechs schwer Verletzte. Sieben Personen blieben unverletzt“, so Pirmann. Auf eine eigene E-Scooter-Schulung, abseits der Radfahrprüfung, angesprochen, betont der Polizist, dass „die Benutzer grundsätzlich vor der Benützung über eine App des Betreibers über die Verwendung des E-Scooters und die Einhaltung der StVO informiert werden. Das Mindestalter ist zwölf Jahre, darunter darf die Benützung nur mit Aufsichtsperson oder Radfahrerausweis und Helmpflicht erfolgen.“

Näheres zu den Regelungen für Verleih-E-Scooter findet man unter www.klagenfurt.at/stadtservice/mobilitaet-parken/elektromobilitaet.

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