Rudolf Fußi: Wie ein PR-Berater SPÖ-Chef werden will

gestern

Rudolf Fußi im Jahr 2015. Michele Pauty

Rudi Fußi - Figure 1
Foto DiePresse.com

Gerüchte über den Versuch des Ex-Kern-Beraters Rudolf Fußi, Andreas Babler an der SPÖ-Spitze abzulösen, wurden der „Presse“ noch am Montagabend bestätigt. Wie das gehen soll und warum allein der Versuch erst mit Babler möglich wurde. Die SPÖ spricht von einem „PR-Coup“.

Eine Woche lang hat die SPÖ nach dem schwachen Ergebnis bei der Nationalratswahl eine mögliche Obmanndebatte im Zaum gehalten; die Partei hat stattdessen im Rekordtempo ein Verhandlungsteam um SPÖ-Chef Andreas Babler aufgestellt und strebt offenbar den Gang in eine Koalition mit der ÖVP an. Doch jetzt wird doch über die Zukunft des vordersten Sozialdemokraten diskutiert – Grund dafür ist der bekannte PR-Berater Rudolf Fußi.

SPÖ: „PR-Coup“

Dieser will, wie der „Presse“ am Montagabend nach Gerüchten in der „Krone“ bestätigt wurde, selbst Chef der Roten werden. Am Mittwoch lädt der frühere Berater Christian Kerns zu einer Pressekonferenz. Große Chancen werden dem Vorhaben in der Sozialdemokratie nicht zugestanden. Auf „Presse“-Anfrage erklärt die SPÖ: „Rudi Fußi hat medial verkündet, für den SPÖ-Vorsitz kandidieren zu wollen. Die vielen Stationen Fußis, von der ÖVP über das LIF bis zum Team Stronach, sind bekannt. Aktuell ist er Mitglied der SPÖ. Sich jetzt als SPÖ-Chef zu bewerben, scheint vor allem ein PR-Coup zu sein.“

Dennoch sei es, so die SPÖ, „sein Recht, als Mitglied eine Direktwahl einzufordern“. Diese Möglichkeit gibt es übrigens wegen Babler: Die am Parteitag 2023 beschlossene Statutenänderung war eines der Kernanliegen des SPÖ-Chefs. Das Regelwerk sieht vor, dass ein Herausforderer mindestens zehn Prozent der Mitglieder als Unterstützer (oder den Segen der Parteispitze, was bei Fußi aber ausgeschlossen ist) braucht, um eine Obmann-Wahl vom Zaun zu brechen. Fußi bräuchte also knapp 14.000 Parteimitglieder auf seiner Seite, sammeln muss er die Erklärungen innerhalb eines Quartals. Und: Die Stimmen müssen aus mindestens vier Bundesländern sein, wobei aus einem Bundesland nicht mehr als ein Drittel der notwendigen Erklärungen stammen darf. (kk)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:
Mehr lesen
Ähnliche Nachrichten
Die beliebtesten Nachrichten der Woche