Wer zahlt, wenn die Polizei die Tür aufbricht?
Familie Koch besitzt im thüringischen Saalfeld ein Haus mit mehreren kleinen Wohnungen, die sie vermieten. Im Juni 2022 steht nachts die Polizei vor der Tür und sucht einen der Mieter per Haftbefehl. Sie bricht zwei Wohnungen auf, bis sie den Gesuchten findet. So wurden zwei Türen unbrauchbar. Wie Familie Koch im Oktober 2024 bei Voss und Team berichtet, versucht sie seitdem einen vollwertigen Schadensersatz von fast 3.000 Euro zu bekommen.
Polizei erstattet keinen NeuwertNoch in der Nacht spricht ein Polizist mit dem Ehepaar Koch. "Das sagte er zu mir und meiner Frau: 'Machen Sie sich bitte keine Gedanken. Diese Türen werden Ihnen von der Polizeidirektion voll ersetzt'", erinnert sich Uwe Koch. Bereits am nächsten Tag kümmert sich der Hausbesitzer um eine Tischlerei und erhält einen weiteren Tag später einen Kostenvoranschlag in Höhe von 2.977,38 Euro. Diesen schickt Uwe Koch per E-Mail an die Kriminalpolizeiinspektion in Rudolstadt.
Bei der Polizei wird entschieden, dass Familie Koch 1.739,93 Euro als Entschädigung erhalten soll. Es wird darauf verwiesen, dass sie nicht den Neuwert bezahlen könne, denn sonst wäre es ein Wertzuwachs: "Gegebenenfalls ist ein Vorteilsausgleich zu beachten, wenn sich durch die Verwendung neuer Bauteile ein signifikanter Wertzuwachs ergibt (sogenannter Abzug 'neu für alt' (Anm. d. Red.: Das bedeutet, dass weniger Entschädigung gezahlt wird, weil ein alter Gegenstand ersetzt werden soll und durch den neuen ein höherer Wert entsteht.))."