Schuldspruch für Peter Pilz: Verbotene Veröffentlichung im Fall ...

10 Stunden vor
Peter Pilz

Der frühere Nationalratsabgeordnete Peter Pilz (Grüne, Liste Pilz, Liste Jetzt) ist wegen verbotener Veröffentlichung zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden. Vom Vorwurf der üblen Nachrede wurde er freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der vormalige Grünen-Politiker ist am Montag im Straflandesgericht Wien wegen verbotener Veröffentlichung (Paragraf 301 Strafgesetzbuch) zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (30 Tagessätze zu je 120 Euro) verurteilt worden. Zwei Drittel der Strafe, 2400 Euro, wurden bedingt verhängt. Der Schuldspruch erfolgte im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Entführungsfalles „Natascha Kampusch“. Pilz hatte im Jahr 2010 Informationen über ein (nicht öffentliches) Disziplinarverfahren weitergegeben. Konkret hatte der nunmehr beschuldigte Ex-Politiker aus dem Protokoll eines als Zeugen befragten Beamten zitiert.

Einen Freispruch verbuchte Pilz im Anklagepunkt „üble Nachrede“. Hier war er beschuldigt worden, dem Bundesasylamt vorgeworfen zu haben, bei einer Abschiebung eines afghanischen Flüchtlings einen „amtlichen Mordversuch“ begangen zu haben. Denn: Der Flüchtling habe fürchten müssen, im Heimatland gesteinigt zu werden. Richter Gerald Wagner befand, dass das Bundesasylamt die Kritik habe aushalten müssen. Es seien ja nicht einzelne Beamte herausgepickt und beschuldigt worden.

Freispruch in Sachen Spitzelaffäre

Ein Freispruch erfolgte auch zu einem Vorwurf der verbotenen Veröffentlichung im Rahmen der Spitzelaffäre im Jahr 2000. Diese Affäre drehte sich um angeblich von der FPÖ beauftragte verbotene Datenabfragen aus dem Polizeicomputer. Pilz hatte im Oktober 2000 aus nicht öffentlich gemachten Akten zitiert.

Pilz, der sich in keinem der Punkte schuldig bekannt hatte, will gegen die Entscheidung berufen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Damit hat sie drei Tage Bedenkzeit, um ihrerseits Rechtsmittel anzumelden. Der Verteidiger von Pilz, Johannes Zink, erklärte zum Schuldspruch: „Ich teile die Rechtsansicht des Erstgerichts nicht, daher haben wir umgehend Berufung angemeldet.“

Pilz zitierte aus Disziplinarakten

In dem Verfahren ging es unter anderem um Anklagepunkte, die bis zu 24 Jahre zurückliegen und die jetzt verspätet verhandelt werden, weil Pilz zunächst als Mandatar für die Grünen und später für die von ihm gegründete Liste Jetzt parlamentarische Immunität genossen hat. Erst nach seinem Ausscheiden aus der Politik wurden die Ermittlungen wieder aufgegriffen.

Der Richter zum Schuldspruch: Bestimmte Bestimmungen würden eben für alle gelten. Dies sei zu vergleichen mit einem Vergewaltigungsprozess, bei dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden sei. Über die nicht öffentlichen Teile zu berichten, sei ebenfalls niemandem gestattet.

„Angriff der Staatsanwaltschaft“

Schon bei seinen Schlussworten im Verfahren hatte Pilz wissen lassen, dass er von einem „Angriff der Staatsanwaltschaft“ auf ihn ausgehe. Ein Paragraf werde hier politisch missbraucht. So wolle man die Kontrollrechte von Abgeordneten einschränken. Man wolle an ihm ein Exempel statuieren.

Der Richter zog dies in Zweifel. Er nehme auch nicht an, dass Justizministerin Alma Zadic (vormals Abgeordnete der Liste Pilz, Anm.) ausgerechnet den Angeklagten Pilz benachteiligen wolle.

Die Sache sei nicht zur Ministerin durchgedrungen, sondern zum Weisungsrat gegangen, sagte Pilz im Anschluss an die Verhandlung zu Journalisten. Aber: „Es ist auch wichtig zu wissen, was ist in der Oberstaatsanwaltschaft passiert und was ist im Justizministerium passiert. Wer hat seine Finger in dem Verfahren gehabt? Wir wissen aus den Dokumenten der Strafjustiz, dass hier einiges passiert ist, das in einem normalen Verfahren nicht passieren dürfte.“

Zum Schuldspruch meinte Pilz, er habe im öffentlichen Interesse gehandelt und daher Informationen aus dem Disziplinarverfahren herausgegeben. Der Schuldspruch sei ein „glattes Fehlurteil“, das der ÖVP zugutekomme und bei dem „das System Pilnacek“ seine Finger im Spiel gehabt habe. Und: „Kann sich das österreichische Parlament mit seinen Kontrollrechten, kann sich der Journalismus das leisten? Für mich ist das ein gefährliches Urteil. Weil es ein Signal ist - nicht nur an die ÖVP: Nehmt den Paragrafen 301, nehmt den Tatbestand der verbotenen Veröffentlichung und nehmt Euch Abgeordnete und Journalisten vor! Das ist grünes Licht für diejenigen, die die parlamentarische Kontrolle und die journalistische Arbeit verhindern wollen.“

Das letzte Wort wird nun das Oberlandesgericht Wien haben.

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