Peter Pilz wegen verbotener Veröffentlichung in "Spitzelaffäre ...

11 Stunden vor
Gericht

24 Jahre nachdem der damalige Politiker der Grünen eine Pressekonferenz gehalten hat, gibt es nun einen Schuldspruch. Es ging um Infos aus einem Disziplinarverfahren

Peter Pilz - Figure 1
Foto derStandard.at

Peter Pilz musste sich vor Gericht verantworten.

Wien – Der frühere Nationalratsabgeordnete Peter Pilz ist am Montag wegen verbotener Veröffentlichung (Paragraf 301 StGB) zu einer Geldstrafe im Ausmaß von 3.600 Euro verurteilt worden - 2.400 davon wurden bedingt verhängt. Im Zentrum des Verfahrens stand die sogenannte Spitzelaffäre aus dem Jahr 2000 bzw. Informationen, die Pilz später über ein Disziplinarverfahren weitergegeben hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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