Üble Nachrede und verbotene Veröffentlichung: Peter Pilz muss vor ...

2 Tage vor
Peter Pilz

Peter Pilz holt seine politische Vergangenheit ein. Wie Ö1 und die Tageszeitung „Der Standard“ berichten, muss sich der ehemalige Nationalratsabgeordnete am kommenden Freitag vor Gericht verantworten. Die Vorwürfe reichen zum Teil mehr als 20 Jahre zurück. Pilz soll zweierlei Delikte begangen haben.

Die Taten, die Peter Pilz in dem siebenseitigen Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wien zur Last gelegt werden, gehen auf die Jahre 2000, 2010 und 2018 zurück. Dass diese nicht eher verfolgt wurden, lag an der parlamentarischen Immunität, die Pilz als Nationalratsabgeordneter genoss. Diese schützt Abgeordnete vor strafrechtlicher, verwaltungsstrafrechtlicher und disziplinarstrafrechtlicher Verfolgung, wenn diese während ihrer Amtszeit mögliche strafbare Handlungen begehen.

Hemmung, aber keine Verjährung

Dass potenzielle Straftaten verjähren, sieht die parlamentarische Immunität nicht vor. Spät, aber doch wirft die Staatsanwaltschaft Pilz deshalb unter anderem vor, § 128 Beamten-Dienstrechtsgesetz verletzt zu haben, also den „Ausschluss der Mitteilung an die Öffentlichkeit“. Demnach habe Pilz Inhalte einer mündlichen Verhandlung, in der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, nach außen getragen und somit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Konkret geht es in den Fällen, die die Jahre 2000 und 2010 betreffen, um Verhandlungsschriften bzw. Erkenntnisse aus Disziplinarverfahren.

Wie es im Strafantrag heißt, sei Pilz bewusst gewesen, „dass es sich bei Verhandlungsschriften in einer Disziplinarsache vor der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres bzw. deren Erkenntnissen um Inhalte einer Verhandlung vor einer Verwaltungsbehörde handelte, in der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, und dass Mitteilungen an die Öffentlichkeit über den Inhalt der Verhandlungen untersagt sind“. Geht es nach der Staatsanwaltschaft Wien, hat Pilz damit gegen § 301 StGB verstoßen und das Vergehen der verbotenen Veröffentlichung begangen – Strafdrohung bis zu sechs Monate Haft.

Pilz behauptete „amtlichen Mordversuch“

Der dritte Punkt, der dem heutigen Herausgeber der Onlineplattform ZackZack vorgeworfen wird, betrifft ein Asylverfahren aus dem Jahr 2018. Laut Strafantrag habe Pilz „das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (…) eines unehrenhaften Verhaltens, nämlich der Begehung einer Straftat, beschuldigt“. So kritisierte Pilz in einem Video auf seiner Facebook-Seite die damals bevorstehende Abschiebung eines afghanischen Flüchtlings und bezeichnete diese als „amtlichen Mordversuch“. Die StA Wien sieht in diesem Fall das Delikt der üblen Nachrede verwirklicht – weil die Behauptung durch die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, liegt die Strafdrohung bei bis zu einem Jahr Haft. Im Fall einer Verurteilung ist das auch das strafbestimmende Maß.

Der ehemalige Nationalratsabgeordnete der Grünen und Gründer der Liste Jetzt steht zu seinen Handlungen. „Ich habe meinen Job als Abgeordneter immer anders verstanden: dass ich nachforsche, aufdecke und kontrolliere“, sagt Pilz gegenüber Ö1 und meint, dass sich das Gericht mit der Frage befassen müsse: „Was darf ein Abgeordneter, und was darf er nicht?“ Sein Anwalt, Johannes Zink, ergänzt: „Mein Mandant war zu keinem Zeitpunkt seines Lebens Beamter.“ Der Jurist stellt deshalb zur Diskussion, ob das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das Pilz verletzt haben soll, überhaupt angewendet werden könne: „Das ist unklar und auch nicht ausjudiziert.“

Pilz präsentierte neues Buch

Etwas anders fällt die Reaktion von Peter Pilz auf X aus. Dort hält er fest: „Keine Ermittlungen, ein ‚verschwundener’ Akt – und jetzt die Anklage wegen Delikten, die bis zu 24 Jahren zurückliegen – natürlich besteht kein Zusammenhang mit meinem neuen Buch über Putins und Kickls ÖVP.“ In seinem eigenen Medium, ZackZack, schreibt Pilz: „Die Anklage gegen mich strotzt vor rechtlichen Fehlern, unterlassenen Ermittlungen und seltsamen Vorgängen in Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium. Dagegen werde ich mich selbstverständlich erheben.“

Der ehemalige Politiker präsentiert am Donnerstag sein neues Buch, „Ostblock“, in dem er unter anderem über die mutmaßliche Zerschlagung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), über die Causa Pilnacek oder blaue und türkise Netzwerke schreibt. Eine Anfrage der „Presse“ ließ Pilz vorerst unbeantwortet.

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