Zigtausende Euro Verlust: Wer später (!) in Pension geht, kriegt ...

18 Jan 2023

Ist es fair, dass es vom Sternzeichen abhängt, ob man – trotz gleicher Arbeit – weniger Pension bekommt als der Kollege? Sogar um zigtausende Euro weniger? De facto passiert das gerade. Denn je nachdem, in welchem Monat man in Pension geht, bekommt man im Folgejahr eine volle, eine geringe oder gar keine Pensionsanpassung an die Inflation. Diese Anpassung nicht zu bekommen, rächt sich nach 2023 besonders fürs restliche Leben. Diese Regelung, sagen Kritiker:innen wie die SPÖ, gehört abgeschafft.

Vor genau 20 Jahren haben ÖVP und FPÖ – unter der Kanzlerschaft von Wolfgang Schüssel – dafür gesorgt, dass alle Menschen in Österreich später in Pension gehen können und auch weniger Pension bekommen. Das nannte man zynisch „Pensionssicherungsreform“. Die größten Brocken sind einigen vielleicht noch in Erinnerung: Statt der gehaltsstärksten 15-Berufsjahre werden nun 40 Jahre – mit allen Hochs und allen Lücken – zur Berechnung der Pension herangezogen. Die Frühpension haben die Regierungsparteien abgeschafft. Und: Sie haben festgelegt, dass Pensionen im ersten Jahr des Bezugs nicht an die Inflation angepasst werden.

Dahinter steckt keine mathematische Notwendigkeit. Es ist schlicht ein Weg, die Pensionen zu drücken – und das auf lange Sicht. Denn die Prozente Erhöhung, die im ersten Jahr fehlen, schleppt man das restliche Leben lang mit. Eine Pensionskürzung auf leisen Sohlen also.

Pensionsvertreter:innen, Gewerkschaften und die Sozialdemokratie haben jahrelang gegen diese Nicht-Valorisierung gewettert. Sie sei pure Schikane und soll abgeschafft werden. Real gelungen ist das erst 2019 – als die ÖVP kurz nicht in der Regierung war und es ein freies Spiel der Kräfte im Parlament gab. Dann wurde neu gewählt. Und in der neuen Koalition zwischen der Kurz-ÖVP und den Grünen wurde die Regelung wieder eingeführt – noch unlogischer und unfairer als zuvor.

pensionsanpassung 2023

Wolfgang Schüssel (ÖVP) strich die Pensionsanpassung im ersten Bezugsjahr – de facto eine Pensionskürzung, die sich jahrelang rächt. (Foto: BKA/Andy Wenzel)

„Aliquotierung der Pensionsanpassung“: Was steckt hinter dieser Formulierung?

2020 haben ÖVP und Grüne eine „Aliquotierung der Anpassung“ durchgesetzt. Das bedeutet: Die Inflationsanpassung der Pension findet zwar im Folgejahr nach Pensionsantritt erstmals statt, allerdings gestaffelt nach Monat. Kurzum: Wer im Jänner in Pension geht, hat im nächsten Jahr eine deutlich höhere Inflationsanpassung als jemand, der im November die Pension antritt. Kritik gab es schon damals.

Konkret wird es jetzt angesichts der hohen Inflation zum Problem: Wer am 1. Jänner 2023 in Pension gegangen ist, bekommt ab 1. Jänner 2024 die erste, volle Inflationsanpassung. Wer am 1. Februar in 2023 in Pension geht, bekommt aber nur 90 Prozent Anpassung. Mit 1. März gibt es nur 80 Prozent Anpassung nächstes Jahr und so weiter. Wer im November oder Dezember dieses Jahres in Pension geht, bekommt nächstes Jahr überhaupt keine Pensionsanpassung. Trotz Teuerung.

Logik hat das keine. Denn die Kalendermonate an sich sind an nichts anderes gebunden und haben auch keine tiefere Bedeutung. Es ist schlicht eine Schlechterstellung all jener, die nicht in den ersten Kalendermonaten aus dem Beruf scheiden.

Herbst- und Weihnachtszeit-Pensionist:innen verlieren 2024 bis zu 10 Prozent Pensionsanpassung

Wenn die Inflation sich irgendwo zwischen Null und zwei Prozent bewegt, mag man das weniger spüren. Doch gerade jetzt in der Krise wirkt sich die minder- oder gar Nichtanpassung stark aus und zwar bis ans Lebensende.

Bei der Pensionsanpassung zieht man die Inflation von Mitte des Vorvorjahres bis Mitte des Vorjahres heran. Das heißt: Man weiß schon jetzt, dass die Anpassung 2024 irgendwo zwischen 8 und 10 Prozent liegen wird. Zumindest für die, die jetzt bzw. bald in Pension gehen. Wer erst im Herbst oder Winter in Pension geht, fällt um diese Anpassung fast oder gänzlich um. Und weil dadurch für Herbst- und Weihnachtszeit -Pensionist:innen die Bemessungsgrundlage zwei Jahre später wiederum deutlich niedriger ist als bei den Jänner- und Frühjahrspensionist:innen, schreibt sich ein Verlust fest, der sich über die Jahre summiert.

Durch die unsinnige gestaffelte Inflationsanpassung (Aliquotierung) entgehen Pensionist:innen je nach Pensionsstart-Monat zigtausende Euro. (Foto: Unsplash)

Frauenpensionen werden wohl bald generell nicht angepasst

Dazu kommt ein weiterer Aspekt: Ab Jänner 2024 wird das Frauenpensionsalter schrittweise erhöht. Also Folge davon werden sich die Pensionsantritte von Frauen im nächsten Jahr auf das zweite Halbjahr konzentrieren – und dann wird schlagend, was zuvor beschrieben wurde: Ihre Pensionen werden im nächsten Jahr kaum oder gar nicht an die Inflation angepasst. Ihnen entgehen also pauschal bis zu 10 Prozent Pensionserhöhung.

Frauen mussten als Gruppe herhalten, um die Abschaffung der „Hackler“-Pension zu argumentieren. Dass Frauen jetzt durch die Aliquotierung der Pensionserhöhung von ÖVP und Grünen pauschal schlechter gestellt werden, hat man verschwiegen.

Problem bei Pensionskonto: Löhne hinken Inflation hinterher – und Pensionen dann den Löhnen

Da sich die Pension am eigenen Lohn orientiert kommt es nun in Zeiten hoher Inflation aber zu einem weiteren Problem: Wer 2023 oder 2024 in Pension geht, spürt die Reallohnverluste am Pensionskonto, aber die Lohnerhöhungen nicht mehr. Denn 2022 kam es durch die hohe Inflation zu erheblichen Reallohn-Verlusten. Erst 2023 steigen die Löhne. Im Pensionskonto werden sich die Erhöhungen aber erst 2025 niederschlagen.

Josef Muchitsch, Sozialsprecher der SPÖ, fordert die Abschaffung der Aliquotierung bei der Pensionsanpassung. (Foto: Visnjic)

Kumuliertes Problem: auch mal 83.000 Euro Pensionsverlust

Was heißt das nun alles in Zahlen? Angenommen, ein Pensionist hätte mit Pensionsantritt 1.1. 2023 laut Pensionskonto einen Anspruch auf eine monatliche Bruttopension von 2.300 Euro. Wegen der verzögerten Aufwertung würde ohne Schutzbestimmung die Pension monatlich 120 Euro niedriger ausfallen. Bei rund 20 Jahren Pensionsjahren bedeutet das eine Pensionskürzung von über 34.000 Euro.

Würde dieser Pensionist zehn Monate später in Pension gehen (weil er später geboren ist z.B.), fällt er obendrein wegen der Aliquotierung ab 2024 auch noch um die Pensionsanpassung um. Der monatliche Verlust summiert sich dann auf über 300 Euro. Und die gesamte Pensionskürzung im Leben auf rund 83.000 Euro.

Aliquotierung bei Pensionsanpassung ist widersinnig – SPÖ fordert ihre Abschaffung

„Diese Probleme lassen sich, bei entsprechendem politischen Willen, leicht aus der Welt schaffen. Bleibt die Bundesregierung hier aber weiter säumig, kommt es zu massiven Fairnessproblemen – mit besonderer Betroffenheit von Frauen“, erklärt Erik Türk von der Arbeiterkammer. Er empfiehlt, zum einen die Aliquotierung bei der Pensionsanpassung abzuschaffen und zum anderen eine Schutzbestimmung für all jene, die unmittelbar nach einer Inflationskrise in Pension gehen.

Auch die SPÖ findet die aktuellen Pensionsbestimmungen unfair und zugleich widersinnig. Einerseits wollen ÖVP und Grüne, dass Menschen länger im Job bleiben, „gleichzeitig haben wir ein System, dass einen unterjährig früheren Pensionsantritt begünstigt und Menschen finanziell bestraft, die bis zum Ende eines Jahres arbeiten“, kritisiert Josef Muchitsch, Sozialsprecher der SPÖ. Die Sozialdemokrat:innen werden im Parlament die Abschaffung der Aliquotierung beantragen.

Zigtausende Euro Verlust: Wer später (!) in Pension geht, kriegt weniger Geld. Wir erklären die absurde Regelung der Regierung

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