Gericht Bauarbeiten beim Kraftwerk Stegenwald laufen wieder

15 Stunden vor
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Nach einem Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes gehen die Bauarbeiten an dem Wasserkraftwerk Stegenwald (Pongau) weiter. Zuvor waren sie wegen der Aufhebung der naturschutzrechtlichen Bewilligung zum Teil stillgestanden.

Online seit heute, 10.45 Uhr

Vor mehr als einem Monat hatte der Verwaltungsgerichtshof in Wien die naturschutzrechtliche Bewilligung für das Wasserkraftwerk Stegenwald aufgehoben und eine aufschiebende Wirkung verordnet. Ende August mussten die naturschutzrechtlich relevanten Arbeiten auf der Kraftwerksbaustelle deshalb stillgelegt werden.

Aufschiebende Wirkung aufgehoben

Das Landesverwaltungsgericht hob die aufschiebende Wirkung am Mittwoch nun wieder auf. Die naturschutzrechtlich relevanten Arbeiten an der Baustelle dürfen deshalb weitergeführt werden. Die Projektbetreiber VERBUND und Salzburg AG hatten zuvor beantragt, die aufschiebende Wirkung aufzuheben.

Projektbetreiber verweisen auf Sicherheitsrisiko

Laut den Energieerzeugern VERBUND und Salzburg AG, sei die Fortsetzung der Arbeiten aus „ökologischen und sicherheitsrelevanten Gründen dringend erforderlich“, wie sie am Donnerstag in einer Aussendung mitteilten.
Durch die hohe Wasserführung der vergangenen Wochen entstanden im Nahbereich der ÖBB-Gleise und der B159, der Salzachtal-Straße, bereits Uferanbrüche. Auch einzelne Bauwerke, wie die Baubrücke, wären durch den Baustopp gefährdet gewesen.

Naturschutzrechtliche Bewilligung weiter offen

Über die ursprüngliche Beschwerde gegen die naturschutzrechtliche Bewilligung muss das Landesverwaltungsgericht noch entscheiden. Mit der Aufhebung der aufschiebenden Wirkung können Arbeiten im Fluss und an den Ufern weitergeführt werden. Dort werden etwa Schotterbänke und -inseln gebaut. Der Baustopp habe laut den Projektbetreibern keine Auswirkung auf den Zeitplan. Das Kraftwerk Stegenwald soll Mitte 2025 fertiggestellt werden.

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