Dreifacher Mutter die Notstandshilfe gestrichen: Arbeiterkammer ...
LINZ. Statt Weihnachtsgrüßen flatterte einer Frau aus Linz ein Schreiben des Arbeitsmarktservice (AMS) ins Haus: die Notstandshilfe werde ihr für acht Wochen gestrichen. Mithilfe der Arbeiterkammer legte die dreifache Mutter Beschwerde ein und bekam Recht.
Einer Linzerin wurde vom AMS eine Beschäftigung als Verkaufsmitarbeiterin angeboten. Die Frau konnte den Job aber nicht annehmen, da der Arbeitergeber einen täglichen Dienstbeginn um 7 Uhr voraussetzte – ihr das als Mutter dreier Kinder im Alter von 6, 11 und 12 Jahren aufgrund der Betreuungspflichten nicht möglich war. Der Vater der Kinder musste für seine Arbeit frühmorgens aus dem Haus, auch er hatte keine flexiblen Dienstzeiten. Weil die Frau den Job nicht annahm, strich ihr das AMS für acht Wochen die Notstandshilfe.
Die Linzerin suchte daraufhin Rat bei der Arbeiterkammer. Diese legte in ihrem Namen Beschwerde beim AMS ein und war damit erfolgreich. Der negative Bescheid wurde aufgehoben und die Frau bekam die Notstandshilfe – die ihr zustand – ausbezahlt. „Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich von der Arbeiterkammer beraten zu lassen, wenn es Probleme mit dem Arbeitslosengeld oder mit der Notstandshilfe gibt“, betont AK-Präsident Andreas Stangl.