13.000 Euro Nachzahlung für Mödlinger Außendienstmitarbeiter

5 Tage vor
Arbeiterkammer-Erfolg

Erstellt am 20. November 2023 | 13:00

Nachzahlung - Figure 1
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Foto: AK Niederösterreich

AK NÖ-Präsident Markus Wieser macht deutlich: „Entgeltfortzahlung gilt über Kündigungsfrist hinaus“.

Die Vorgeschichte: Eineinhalb Jahre hat ein Verkäufer bei einer Firma im Bezirk Mödling im Außendienst gearbeitet. Im März meldete er sich krank, zehn Tage darauf wurde er gekündigt. Somit hatte der 34-Jährige Anspruch auf acht Wochen volle und weitere vier Wochen halbe Entgeltfortzahlung – in seinem Fall bis zum Ende des Krankenstands Anfang Mai. Dennoch bezahlte das Unternehmen nicht. Begründung: die Krankenstandsbestätigung sei nicht korrekt gewesen. Der Beschäftigte wandte sich deshalb an die Arbeiterkammer.

Nachzahlung - Figure 2
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Rasch wurde klar: Die Entgeltfortzahlung war nicht das einzige, das der ehemalige Arbeitgeber einbehielt. Denn der Mann hatte nie die vereinbarte Provision sowie Mehr- und Überstunden ausbezahlt bekommen. In der Arbeiterkammer-Bezirksstelle Mödling wurden alle Ansprüche nachgerechnet und beim Arbeitnehmer entsprechend urgiert. Das Unternehmen zeigte sich „zunächst nicht einsichtig, wir mussten Klage einreichen“, berichtet Wieser. Letztlich gab's ein Happyend: „Der ehemalige Arbeitgeber zahlte 13.000 Euro an Ansprüchen nach.“

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