Mühlviertler Kernland trennte sich von Geschäftsführerin

12 Sep 2024

12. September 2024

Der Blick über Freistadt und sein Umland. © Rauf / stock.adobe.com

Der Vorstand des Regionalvereins Mühlviertler Kernland hat, wie er in einer Presseaussendung mitteilte, aufgrund des Verdachts schwerwiegender Malversationen die Auflösung des Dienstverhältnisses mit der Geschäftsführerin, für die die Unschuldsvermutung gilt, beschlossen.

Mühlviertler Kernland - Figure 1
Foto Neues Volksblatt

Die interimistische Geschäftsführung übernimmt bis auf Weiteres Obmann Fritz Robeischl, eines Zeichens Bürgermeister der Stadtgemeinde Pregarten.

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Im Zuge einer routinemäßigen Projektprüfung durch die zuständige Fachabteilung des Landes Oberösterreich wurden, so heißt es in der Aussendung, Mängel bei einem Projekt der Leader-Region Mühlviertler Kernland festgestellt.

Der Vereinsvorstand habe daraufhin umgehend eine vertiefende Prüfung dieses und anderer Projekte eingeleitet. Eine außerordentliche Rechnungsprüfung fand am 6. September in Freistadt unter Beiziehung eines externen Experten statt und ergab den Verdacht schwerwiegender Malversationen durch die Geschäftsführung.

In einer weiteren Vorstandssitzung am 10. September wurde demnach über das Prüfungsergebnis berichtet und es wurden einstimmig weitreichende Beschlüsse gefasst.

Das Dienstverhältnis mit der Geschäftsführerin wurde mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Die Geschäfte werden ab sofort interimistisch von Obmann Fritz Robeischl geführt. Für die ehemalige Geschäftsführerin gilt die Unschuldsvermutung.

Für eine lückenlose Aufklärung und Aufarbeitung hat der Vorstand eine professionelle Begleitung beschlossen. Dazu wurden ein Steuerberatungsunternehmen mit der Feststellung des tatsächlichen Schadensausmaßes und eine Rechtsanwaltskanzlei mit der rechtlichen Vertretung beauftragt.

Fest steht bereits, dass die Fortführung der Geschäfte jedenfalls gewährleistet ist. Alle Projekte und Veranstaltungen der Leader-Region Mühlviertler Kernland können wie geplant durchgeführt werden. Damit ist sichergestellt, dass den geförderten Vereinen und Projektbeteiligten keine Nachteile entstehen.

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