Ministerium gegen ME/CFS als Behinderungsgrund

3 Tage vor
ME/CFS

Online seit gestern, 6.17 Uhr

Das Gesundheitsministerium hat die Aufnahme der Multisystemerkrankung ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) in die Einschätzungsverordnung abgelehnt. Die dort gelisteten Krankheiten dienen der Einstufung des Grads der Behinderung von Betroffenen.

Die fehlende Aufnahme sowie mangelnde Gutachterexpertise führten dazu, dass die schweren Einschränkungen durch ME/CFS meist nicht für eine entsprechende Behinderungseinstufung anerkannt werden, so die Betroffenenorganisation ÖG ME/CFS.

Betroffene würden teils wegen fehlerhafter Gutachten sozialrechtliche oder gesundheitliche Folgen gewärtigen. Neben chefärztlichen Begutachtungen bei der ÖGK bezüglich des Krankenstandes betreffe das auch Gutachten hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit.

Übermittlung schon im Jänner

Bereits im Jänner hatte die ÖG ME/CFS das genannte Ansuchen an das Ministerium übermittelt. Ziel des von 20 Experten und Expertinnen sowie Organisationen unterstützten Begehrs war die Absicherung der chronisch kranken Betroffenen.

Den Grad der Behinderung von ME/CFS könne man auch „durch Analogie zu vergleichbaren Krankheiten und Einschränkungen einschätzen“, hieß es laut der Betroffenenorganisation seitens des Ministeriums. Darüber hinaus habe man auf zukünftige Weiterentwicklungen, die bis ins Jahr 2030 geplant sind, verwiesen.

Für die ÖG ME/CFS ist die Ablehnung „nicht nachvollziehbar“: Anscheinend seien „weder die Erfahrung der Betroffenen“ noch die Fachmeinung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie von Ärztinnen und Ärzten aus der Praxis oder Patientenorganisationen berücksichtigt worden, so die stellvertretende Obfrau der ÖG ME/CFS, Astrid Hainzl, in einem Statement zur APA.

Ministerium: Auswirkungen zu individuell

Das Gesundheitsministerium teilte gegenüber ORF.at mit, dass postvirale Syndrome wie ME/CFS bereits jetzt als Behinderung eingestuft werden können. Dabei werde aber die konkrete gesundheitliche Beeinträchtigung herangezogen, und nicht die Diagnose. Die Auswirkungen bei solchen Erkrankungen seien sehr individuell, daher sei eine automatische Einstufung von ME/CFS als Behinderung nicht sinnvoll.

Dem Gesundheitsministerium ist es ein großes Anliegen, die Lebensbedingungen und die soziale Absicherung für Personen mit postviralen Syndromen zu verbessern. Man verwies auf zusätzliche Mittel und das Referenzzentrum für postvirale Syndrome. Mittelfristig sei geplant, auch die Einschätzungsverordnung grundlegend zu überarbeiten. Sie wird dazu ab dem kommenden Jahr wissenschaftlich evaluiert.

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