Le Pen zu Veruntreuungsvorwürfen: "Keine Vorschriften verletzt"
Stand: 30.09.2024 15:31 Uhr
Eine Partei-Affäre um Scheinbeschäftigung und Veruntreuung belastet Marine Le Pen seit Jahren. Nun steht sie mit anderen rechtsnationalen Politikern deswegen vor Gericht. Die 56-Jährige gibt sich gelassen und streitet alle Vorwürfe ab.
Zum Auftakt eines Gerichtsprozesses wegen Scheinbeschäftigung und Veruntreuung gegen sie und weitere rechtsnationale Politiker hat Marine Le Pen alle Vorwürfe zurückgewiesen. Sie habe "keine Vorschriften verletzt", so die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) in Paris. "Ich gehe diesen Prozess mit großer Gelassenheit an", sagte sie. Vor Gericht wolle sie die "parlamentarische Freiheit" verteidigen. "Wir haben weder gegen politische Regeln noch gegen die Vorschriften des Europäischen Parlaments in irgendeiner Weise verstoßen", so die 56-Jährige. Sie werde "extrem seriöse und extrem solide Argumente" im Prozess vorbringen.
Den insgesamt 28 Angeklagten wird vor einem Strafgericht in der französischen Hauptstadt Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Neben der langjährigen Parteivorsitzenden gehört auch Le Pens Vater und Parteigründer Jean-Marie Le Pen zu den Beschuldigten. Aus Gesundheitsgründen erschien der 96-Jährige nicht vor Gericht, wie auch ein weiterer Angeklagter.
Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2004 bis 2016 und richten sich gegen die Partei (früher: Front National), damalige Abgeordnete und Assistenten. Dabei geht es um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten von mehreren französischen Europaabgeordneten. Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Gelder für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber eigentlich für die Partei gearbeitet hätten.
Es drohen Haftstrafen von bis zu zehn JahrenInsgesamt soll es um eine Summe von knapp sieben Millionen Euro gehen. Le Pen hatte vor einem Jahr bereits vom Europaparlament zurückgeforderte 330.000 Euro überwiesen. Ihre Partei betont aber stets, dass dies kein Eingeständnis eines Fehlverhaltens sei. Le Pen selbst hat die Anschuldigungen immer zurückgewiesen.
Die Affäre belastet Le Pen und ihre Partei bereits seit Jahren. Sollte es zu Schuldsprüchen kommen, drohen den Angeklagten empfindliche Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Im Falle einer Verurteilung könnten die Angeklagten außerdem für fünf Jahre für unwählbar erklärt werden, was eine Kandidatur von Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027 ausbremsen könnte.
Partei nach Wahl auf drittem PlatzDie juristische Aufarbeitung der Vorwürfe fällt in eine Phase, in der das Rassemblement National so stark wie noch nie dasteht. Die bei den vorgezogenen Parlamentswahlen im Juni bereits als potenzieller Sieger gehandelten Rechtsnationalen landeten am Ende zwar nur auf Rang drei. Da die Partei im Parlament aber stark vertreten ist, kann sie auf die frisch formierte Mitte-Rechts-Regierung des konservativen Premiers Michel Barnier großen Einfluss ausüben.
Der Prozess ist bis Ende November terminiert. Dabei bereitet die Partei sich auf einen langen Rechtsstreit vor, wie die französische Zeitung Le Monde berichtete.