Nicht Othmar Karas, sondern Magnus Brunner soll in der neuen Kommission von Ursula Von der Leyen Platz nehmen.
Nach langem Ringen haben sich ÖVP und Grüne nun auf einen EU-Kommissar verständig. Dabei hat sich der ÖVP-Kandidat durchgesetzt. Der bisherige Finanzminister Magnus Brunner wird nach Brüssel geschickt.
Die Einigung gab die Regierung am Mittwoch per Aussendung bekannt, nachdem zuletzt sogar der Bundespräsident den Verhandlern nahe gelegt haben soll, rasch zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.
„Magnus Brunner kennt die Herausforderungen auf europäischer Ebene und wird sicherstellen, dass sowohl österreichische Interessen als auch europäische Werte in der Kommission gleichermaßen vertreten sind“, erklärte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). Brunner sei „in Europa anerkannt, über die Grenzen Österreichs hinweg gut vernetzt und bringt mehrere Kompetenzen mit“, meinte auch Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) in der gemeinsamen Aussendung. Man habe in den vergangenen Jahren sehr konstruktiv zusammengearbeitet.
Zuvor hatten die Grünen, wie auch die Neos, den bisherigen Vizepräsidenten des Europaparlaments, Othmar Karas (ÖVP), ins Spiel gebracht. Offenes Interesse an dem Job hat auch Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) gezeigt. Allerdings wird gemunkelt, dass das Verhältnis zwischen Nehammer und Edtstadler abgekühlt ist, weil sie als Konkurrenz für den Parteivorsitz genannt wurde. Nehammer wies dies im APA-Interview zurück, „es ist jetzt Wahlkampfzeit“, das habe auch immer „die Folge, dass es sehr viele Gerüchte gibt“, aber wer so etwas streue, „kennt sich offensichtlich in der Volkspartei nicht wirklich aus“.
Kommissionspräsidentin Ursula Von der Leyen hatte die Mitgliedsstaaten vorab um einen Doppelvorschlag, bestehen aus einem Mann und einer Frau gebeten. Diesem Wunsch dürfte Türkis-Grün wohl nicht nachkommen. Nehammer betonte vor der Verkündung der Einigung gegenüber der APA, der entsprechende Brief sei eine „Möglichkeit“ der Kommissionspräsidentin, sich an die Regierungschefs zu wenden, „aber es ist keine Muss-Bestimmung“.
Das innerstaatliche Verfahren in Österreich sieht vor, dass nach einem entsprechenden Beschluss im Ministerrat eine „förmliche Einvernehmensherstellung“ im EU-Hauptausschuss im Parlament erfolgen muss. Erst dann wird die Nominierung des designierten Kommissionsmitglieds förmlich an das EU-Ratssekretariat mitgeteilt. (red.)