Lugner City: Mörtel-Witwe Simone wurde gekündigt
Wien
Richard Lugners Witwe Simone wird doch nicht die Geschäfte des Shopping Centers leiten. Sie hat ihre schriftliche Kündigung bekommen.
© (c) Kurt Piles / Imago / Wien
© (c) Kurt Piles / Imago / Wien
So schnell kann es gehen: Eigentlich hätte Richard Lugners Witwe, Simone „Bienchen“ Lugner, die Geschäfte der „Lugner City“ gemeinsam mit Jacqueline Lugner und Gerald Friede leiten sollen. Aus diesem Vorhaben wird nun nichts, denn die Mörtel-Witwe wurde gekündigt. „Ich habe am Montag schriftlich meine Kündigung bekommen. Ohne Angabe von Gründen“, sagt sie gegenüber oe24.at. „Bienchen“ war Lugners sechste Ehefrau, geheiratet haben die beiden erst im Juni dieses Jahres.
„Öfter gefragt, ob es was zu tun gibt“Bis 15. Oktober ist Simone Lugner noch angestellt. Nach ihren eigenen Angaben sei sie von Anfang an ausgeschlossen worden. „Ich habe öfter gefragt, ob es was zu tun gibt und wann ich Aufgaben bekomme. Aber Fehlanzeige. Mit Richards Tod war anscheinend auch schon mein Austritt gesichert“, sagt sie.
Die „Lugner City“-Geschäftsführer haben sich nun auch schon zu Wort gemeldet. „Aufgrund geänderter Umstände wurden im Zuge einer Neuausrichtung und Reorganisation des Unternehmens seitens der Geschäftsführung der Lugner City verschiedene Änderungen beschlossen. Eine dieser Änderungen betrifft die Entscheidung, das Arbeitsverhältnis von Frau Simone Lugner nicht fortzusetzen“, heißt es in einem Schreiben, das der „Heute“ vorliegt. Gleichzeitig wünsche man Frau Lugner für „ihre weitere berufliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg“.
Das Kapitel „Lugner City“ ist trotzdem für sie noch nicht beendet, denn die Testamentseröffnung von Richard Lugner steht an. Dort soll sie angeblich eine beachtliche Rolle spielen und seine Anteile an dem Unternehmen erben. Ein Ende der Causa ist daher wohl noch lange nicht abzusehen.
© 2024, kleinezeitung.at | Kleine Zeitung GmbH & Co KG | Alle Rechte vorbehalten.
Nutzung ausschließlich für den privaten Eigenbedarf. Eine Weiterverwendung und Reproduktion über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet.