Die französische Staatsanwaltschaft fordert für die Rechtspopulistin Marine Le Pen im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern eine fünfjährige Haftstrafe, davon zwei Jahre auf Bewährung, eine Geldstrafe von 300.000 Euro, sowie ein fünfjährigen Entzug des passiven Wahlrechts.
Eine solche Strafe „würde den Angeklagten verbieten, bei künftigen lokalen oder nationalen Wahlen zu kandidieren“, erklärte der Staatsanwalt Nicolas Barret gestern Abend in dem Pariser Gerichtssaal. Der Prozess gefährdet damit auch Le Pens geplante Kandidatur bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027.
Neben Le Pen sind auch ihre Partei Rassemblement National (RN, früher Front National) sowie 24 Vertreter der früheren Führungsriege der Partei angeklagt. In dem Prozess geht es um die mutmaßliche Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament.
„Organisiertes System“ zugunsten des RNZum Auftakt des Plädoyers warf die Staatsanwältin der französischen Politikerin ein „organisiertes System“ zugunsten ihrer Partei vor. „Die Partei war finanziell in einer schwierigen Lage und hat alles genutzt, was möglich war, legal oder nicht legal“, sagte Louise Neyton am Mittwoch.
Le Pen hatte im Prozess darauf verwiesen, dass die Assistenten nicht für einzelne EU-Abgeordnete, sondern für die gesamte Gruppe gearbeitet hätten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr hingegen vor, die Assistenten-Gehälter systematisch zur Sanierung der Parteifinanzen genutzt zu haben.
Das EU-Parlament, das in dem Verfahren als Nebenkläger auftritt, beziffert den Schaden auf 3,4 Millionen Euro. Die Partei hat bereits eine Million Euro zurückgezahlt, will dies aber nicht als Schuldeingeständnis gewertet sehen. Der damalige Europaparlamentspräsident Martin Schulz hatte die Ermittlungen 2015 ins Rollen gebracht.
Nach jahrelangen Ermittlungen müssen sich schließlich nun neun der damaligen EU-Abgeordneten, zwölf ihrer damaligen Assistentinnen und Assistenten und weitere Mitarbeiter der Partei vor Gericht verantworten. (APA/AFP/red.)