Frankreich: Fünf Jahre Haft für Le Pen gefordert

12 Stunden vor
Le Pen

Online seit heute, 6.46 Uhr

Im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern hat die französische Staatsanwaltschaft für die Rechtspopulistin Marine Le Pen fünf Jahre Haft, davon zwei Jahre auf Bewährung, sowie einen fünfjährigen Entzug des passiven Wahlrechts gefordert.

Eine solche Strafe „würde den Angeklagten verbieten, bei künftigen lokalen oder nationalen Wahlen zu kandidieren“, sagte der Staatsanwalt Nicolas Barret gestern Abend in dem Pariser Gerichtssaal.

Le Pen, die in der ersten Reihe der Angeklagten saß, will bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 zum dritten Mal antreten. Die geforderte Strafe gefährdet somit diesen Plan.

Le Pen: „Übertreibung“ der Vorwürfe

„Wir befinden uns hier in einem Gerichtsgebäude, und das Recht gilt für alle“, betonte der Staatsanwalt. Er forderte ein sofortiges Inkrafttreten des Verbots – auch wenn Le Pen in Berufung geht. Die Rechtspopulistin war zuvor bereits zu einer Rückzahlung von 300.000 Euro an das Europaparlament verurteilt worden.

Le Pen verurteilte ihrerseits die „Gewalttätigkeit“ und „Übertreibung“ der Vorwürfe. „Ich glaube, der Wille der Staatsanwaltschaft besteht darin, den Franzosen die Fähigkeit zu nehmen, diejenigen zu wählen, die sie wählen wollen“, sowie „die Partei zu ruinieren“, sagte die 56-Jährige.

„Organisiertes System“ für ihre Partei

Die Staatsanwalt warf Le Pen ein „organisiertes System“ zugunsten ihrer Partei Rassemblement National (RN, früher Front National) vor. „Die Partei war finanziell in einer schwierigen Lage und hat alles genutzt, was möglich war, legal oder nicht legal“, sagte Staatsanwältin Louise Neyton zum Auftakt der Plädoyers.

Neben Le Pen sind auch ihre Partei sowie zahlreiche Vertreter der früheren Führungsriege der Partei angeklagt. In dem Prozess geht es um die mutmaßliche Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament.

EU-Parlament: 3,4 Mio. Euro Schaden

Le Pen hatte im Prozess darauf verwiesen, dass die Assistenten nicht für einzelne EU-Abgeordnete, sondern für die gesamte Gruppe gearbeitet hätten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr hingegen vor, die Assistentengehälter systematisch zur Sanierung der Parteifinanzen genutzt zu haben.

Das EU-Parlament, das in dem Verfahren als Nebenkläger auftritt, beziffert den Schaden auf 3,4 Millionen Euro. Die Partei hat bereits eine Million Euro zurückgezahlt, will das aber nicht als Schuldeingeständnis gewertet sehen.

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